Artikel 11
Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen
Dieses Abkommen lässt Rechte und Pflichten aus anderen internationalen Abkommen und Mitgliedschaften in supranationalen und internationalen Organisationen unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2026
Gesetzesnummer
20013109
Dokumentnummer
NOR40276336
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