§ 3.
Die kontinuierliche Fortbildung hat folgende Fachgebiete zu umfassen:
- 1. Rechnungslegung und externe Finanzberichterstattung, insbesondere
- a) Erstellung von Jahresabschlüssen, Sonderfragen des Jahresabschlusses und der Zwischenabschlüsse und der Inhalt des Lageberichtes,
- b) Jahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
- c) Planungsrechnung inklusive Fortbestehensprognose,
- d) Konzernrechnungslegung,
- e) Sonderbilanzen unter Berücksichtigung unternehmensrechtlicher und abgabenrechtlicher Vorschriften,
- f) Sonderrechnungslegungsvorschriften,
- g) internationale Rechnungslegungsstandards,
- 2. Abschlussprüfung, insbesondere
- a) Abschluss- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter Z 1 aufgezählten Bereiche, einschließlich der Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung,
- b) Nationale und internationale Prüfungsstandards,
- c) Besonderheiten bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, ABl. L 158 vom 27.5.2014,
- d) Abschlussprüfung und Berichterstattung im Finanzdienstleistungsbereich,
- e) Abgabenrecht, soweit für die Abschlussprüfung relevant,
- f) Personalverrechnung, soweit für die Abschlussprüfung relevant,
- g) Prüfung von internen Kontrollsystemen,
- h) Prüfung der IT-Anwendung in der Rechnungslegung,
- i) Prüfung mit technischen Hilfsmitteln und Anwendung von Prüfungssoftware,
- j) Mathematik und Statistik, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind,
- 3. materielles Abgabenrecht und Finanzstrafrecht einschließlich der zugehörigen Verfahrensrechte, insbesondere
- a) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Umgründungssteuerrecht, Rechtsformgestaltung,
- b) Ertragssteuern und Verfassung von Abgabenerklärungen,
- c) Umsatzsteuer und Verfassung von Abgabenerklärungen,
- d) Internationales Steuerrecht,
- e) Verkehrssteuern,
- f) Verbrauchsteuern,
- g) Abgabenverfahren,
- h) Finanzstrafrecht,
- 4. Bank-, Versicherungs-, Wertpapier-, Börse- und Devisenrecht sowie Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung,
- 5. Rechtslehre, insbesondere
- a) Bürgerliches Recht, insbesondere Schuld-, Sachen- und Erbrecht sowie vertragliche Schuldverhältnisse,
- b) Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht, Stiftungsrecht und Vereinsrecht,
- c) Insolvenzrecht,
- d) Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
- e) Firmenbuchrecht,
- f) Europarecht auf den Gebieten der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung und des Abgabenrechts,
- g) Verfassungs- und Verwaltungsrecht, insbesondere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof sowie Verwaltungsstrafrecht, sowie
- 6. Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder.
Schlagworte
Abschlussprüfung, Bankrecht, Versicherungsrecht, Wertpapierrecht, Börserecht, Geldwäschefinanzierung, Schuldrecht, Sachenrecht, Sozialversicherungsrecht
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2024
Gesetzesnummer
20012660
Dokumentnummer
NOR40264551
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