4.Kompetenzbereich: Grundlagen der Fußpflege |
4.1 Medizinische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.1.1 die berufsspezifischen Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathologie, insbesondere den Blut-, Lymphkreislauf und Stoffwechsel erklären.
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- 4.1.2 diverse Erkrankungen mit Auswirkungen auf die Extremitäten, insbesondere Diabetes, rheumatische Erkrankungen (zB Gicht) und Arthrosen erklären.
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- 4.1.3 verschiedene Haut-, Gefäß- und Gewebsveränderungen und Nagelveränderungen insbesondere das diabetische Fußsyndrom, Ulcera, Haut- und Nagelmykosen, Varizen, Granulationsgewebe bei eingewachsenen Nägeln, Warzen, Hühneraugen, Erfrierungen, Verbrennungen, allergische Hautveränderungen sowie deren Abgrenzungen und Folgeerscheinungen darstellen.
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- 4.1.4 Haut-, Gefäß- und Gewebsveränderungen und Nagelveränderungen erkennen.
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- 4.1.5 Fußdeformationen, wie zB Senk-, Spreiz- oder Plattfuß und ihre Folgeerscheinungen erkennen.
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- 4.1.6 die Grundlagen der Bewegungslehre darstellen.
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- 4.1.7 Veränderungen des Bewegungsapparates, insbesondere im Bereich der Extremitäten erkennen.
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- 4.1.8 die Ernährungslehre und den Einfluss von gesunder Ernährung, Lebensweise und Stoffwechsel aus fußpflegerischer Sicht darstellen.
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- 4.1.9 ernährungsbedingte Hautveränderungen erkennen.
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4.2Anamnese |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.2.1 im Rahmen der Fußpflege Anamnesen durchführen, dokumentieren und anhand dieser entsprechende Fußpflegebehandlungen ableiten.
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- 4.2.2 Indikationen und Kontraindikationen von Fußpflegebehandlungen erkennen und berücksichtigen.
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- 4.2.3 Haut des Fußes aus fußpflegerischer Sicht beurteilen.
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5.Kompetenzbereich: Fußpflegearbeiten |
5.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.1.1 für den Beruf relevante Ausübungsregeln beachten.
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- 5.1.2 aktuelle Trends im Bereich der Hand- und Fußpflege anwenden und Kunden und Kundinnen darüber beraten.
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- 5.1.3 die Grundlagen der Arbeitsmaterialien und Hilfsmittel sowie der zu verwendenden Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten bzw. Einsatzgebiete beschreiben und die zugehörige, den Hygienevorschriften entsprechende Reinigung, Desinfektion und Pflege erläutern.
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- 5.1.4 erforderliche Hygienemaßnahmen unter Berücksichtigung zugehöriger Anwendungsrichtlinien und Schutzmaßnahmen anwenden, insbesondere betriebsspezifische Hygienepläne einhalten, Werkzeuge und Arbeitsmittel desinfizieren oder zB sterilisieren.
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- 5.1.5 vorbereitende Tätigkeiten bei der Erstellung von Hygieneplänen durchführen, diese regelmäßig kontrollieren und entsprechende Informationen betriebsüblich dokumentieren (zB Kontrolllisten, Checklisten und Protokolle führen).
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- 5.1.6 in der Fußpflege verwendete Mittel, Präparate und Wirkstoffe pflanzlicher, tierischer und synthetischer Herkunft (zB Kräuter, Vitamine, Polypeptide, Ceramide) sowie deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper darstellen.
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- 5.1.7 präventive, dekorative, verbessernde, erhaltende und pflegende Mittel, Wirkstoffe und Präparate sowie Kräuter und Aromen anwenden.
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- 5.1.8 betriebsspezifische Mittel, Wirkstoffe und Präparate unter Berücksichtigung von fußpflegerischen Indikationen und Kontraindikationen auswählen, prüfen und beurteilen sowie Neuentwicklungen recherchieren.
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5.2 Kundenbetreuung im Rahmen der Fußpflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.2.1 für das persönliche Wohlempfinden von Kunden und Kundinnen (zB passende Beleuchtung, Hintergrundmusik, Raumduft) bei der Durchführung von Arbeiten sorgen.
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- 5.2.2 Bewegungseinschränkungen von Kunden und Kundinnen bei ihrer Arbeit berücksichtigen wie zB passende Lagerung.
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- 5.2.3 die Verwendung von Stütz- und Kompressionsstrümpfen, verschiedenen Einlagen (podologisch, orthopädisch usw.) und Gesundheitsschuhen überblicksmäßig erläutern und bei Bedarf an dafür zuständige Berufsgruppen, zB Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen, Orthopädietechniker und Orthopädietechnikerinnen oder Ärzte und Ärztinnen, verweisen.
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- 5.2.4 Kunden und Kundinnen beim An- und Ausziehen von Stütz- und Kompressionsstrümpfen im Rahmen der Fußpflege unterstützen.
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- 5.2.5 Kunden und Kundinnen bei der Verwendung von verschiedenen Einlagen (podologisch, orthopädisch usw.) sowie beim An- und Ausziehen von Gesundheitsschuhen im Rahmen der Fußpflege unterstützen.
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5.3Fußpflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.3.1 Zehennägel schneiden, feilen und fräsen.
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- 5.3.2 Deformationen von Nägeln erkennen.
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- 5.3.3 eingewachsene Zehennägel behandeln und normalisieren, inklusive Tamponade.
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- 5.3.4 Nagelprothetik mit Gel- oder Acrylmaterialien durchführen.
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- 5.3.5 die Grundlagen der Nagelmodellage (zB Acryl- und Gelnägel) erklären.
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- 5.3.6 Nagelmodellage mit Gel- oder Acrylmaterialien durchführen.
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- 5.3.7 die Grundlagen der Orthonyxie (Spangentechnik) darstellen.
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- 5.3.8 verschiedene Klebe- oder Metall-Nagelspangen anbringen.
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- 5.3.9 Hand- und Fußbäder verabreichen.
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- 5.3.10 Schwielen und verhornte Hautstellen mittels Skalpell und Fräser entfernen.
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- 5.3.11 Hühneraugen entfernen, auch im Nagelfalz.
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- 5.3.12 in allen Bereichen des Fußes sicher mit Instrumenten und Fräsern arbeiten.
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- 5.3.13 die Auswirkungen und Folgen bei Varizen erkennen und entsprechende fuß- pflegerische Maßnahmen anwenden.
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- 5.3.14 die Grundlagen verschiedener Orthesen und deren individuelle Anpassung erläutern.
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- 5.3.15 fußpflegerische Maßnahmen bei Fußdeformationen (zB Druckentlastung, Massagen) sowie beim Diabetischen Fußsyndrom durchführen.
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- 5.3.16 die Durchführung von Behandlungen mittels Wasser, Wärme, Kälte, Licht und Strom erklären und bei der physikalischen Fußpflege anwenden.
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- 5.3.17 die Anforderungen von mobiler Fußpflege, zB Hygiene, Materialien, Lagerung und Zeitmanagement, darstellen.
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5.4 Pflege von Händen und Füßen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.4.1 Extremitäten, insbesondere Füße, Beine und Hände unter Berücksichtigung von Indikationen und Kontraindikationen massieren.
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- 5.4.2 Hände, Füße und Nägel mit zB Cremen, Paraffinbäder, Peelings, Masken und Packungen pflegen.
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- 5.4.3 Fußnägel unter Berücksichtigung des Kundenwunsches und unter Anwendung aktueller Methoden lackieren zB mit UV-härtenden Nagellacken.
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5.5 Druckentlastung und Wundversorgung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.5.1 verschiedene Druckentlastungsmaterialien wie zB Schaumstoff, Silikon oder Polymergel sowie fertige Druckentlastungsprodukte wie zB Hühneraugenringe und Zehenkeile erkennen und ihren Einsatzzweck im Zusammenhang mit der Fußpflege erklären.
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- 5.5.2 Druckstellen im Rahmen der Fußpflege versorgen.
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- 5.5.3 unterschiedliche Verbände, insbesondere Druckschutzverbände und Schmetterlingsverbände, im Rahmen der Fußpflege anlegen und einen Überblick über weitere Verbandarten, insbesondere Okklusivverbände und Druckverbände, geben.
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- 5.5.4 die Grundlagen der Verbandslehre sowie des Versorgens von Wunden mit sterilen Verbänden im Rahmen der Fußpflege erklären.
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- 5.5.5 im Rahmen der Fußpflege nach fußpflegerischen Behandlungen Wunden mit sterilen Verbänden erstversorgen und zur weiteren Wundversorgung an Ärzte und Ärztinnen, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger oder an andere medizinisch ausgebildete Gesundheitsdiensteanbieter weiterverweisen.
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5.6Maniküre |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.6.1 Hände und Nägel pflegen (Maniküre), insbesondere in Form feilen.
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- 5.6.2 Hand und Armbehandlungen, wie zB Handpackungen oder Paraffinpackungen durchführen sowie Hände massieren.
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- 5.6.3 Fingernägel unter Berücksichtigung des Kundenwunsches und unter Anwendung aktueller Lackiermethoden lackieren zB mit UV-härtenden Nagellacken.
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6.Kompetenzbereich: Kundenberatung und Verkauf |
6.1 Kundenberatung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 6.1.1 Kunden und Kundinnen über die angebotenen Dienstleistungen informieren.
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- 6.1.2 die Bedürfnisse und Wünsche der Kund/innen unter Einsatz entsprechender Fragemethoden feststellen (Bedarfsanalyse).
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- 6.1.3 Kunden und Kundinnen in Fragen der Fußpflege anforderungs- und bedarfsbezogen beraten.
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- 6.1.4 Kunden und Kundinnen über Möglichkeiten der Abrechnung von Leistungen mit Versicherungen informieren.
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- 6.1.5 die betriebliche Kundendatei (mit kundenbezogenen Behandlungsdaten) unter Beachtung des Datenschutzes (DSGVO) führen.
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- 6.1.6 . vorbeugende Maßnahmen zur kosmetischen Gesunderhaltung der Gefäße und der behandelten Körperpartien vermitteln und die Bedeutung von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Behandlungsergebnisses erklären.
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- 6.1.7 die Bedeutung von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Fußpflegeergebnisses wie zB das Tragen von Einlagen oder passenden Schuhen vermitteln.
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- 6.1.8 die Grundlagen der Fußgymnastik und deren Durchführung erklären.
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- 6.1.9 bei Kalkulationen von betrieblichen Leistungen (zB Behandlungen) mitwirken.
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- 6.1.10 übliche Anfragen von Kunden und Kundinnen zu Angeboten bearbeiten.
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- 6.1.11 Verkaufsgespräche führen.
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- 6.1.12 entscheiden, welche zusätzlichen Serviceleistungen oder Artikel (zB Gut- scheine) sich situationsbezogen als Zusatzverkauf eignen und diese anbieten.
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- 6.1.13 einfache Beratungsgespräche in englischer Sprache führen.
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- 6.1.14 bei Beschwerden und Reklamationen angemessen reagieren und Schritte zur Konfliktbewältigung einleiten (zB Vorgesetzte hinzuziehen).
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6.2 Kundenverwaltung, Kundenbindung und Verkaufsförderung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 6.2.1 Kundentermine koordinieren.
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- 6.2.2 bei der Terminplanung mitwirken und Terminabsagen berücksichtigen.
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- 6.2.3 branchenspezifische Maßnahmen zur Kundenakquisition und Kundenbindung darstellen.
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- 6.2.4 bei der Umsetzung betrieblicher werbe- und verkaufsfördernder Maßnahmen mitwirken.
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6.3 ServicebereichKassa |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 6.3.1 Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß erfassen.
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- 6.3.2 die im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel auf ihre Echtheit und Gültigkeit überprüfen.
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- 6.3.3 Zahlungsvorgänge mit dem im Betrieb verwendeten Kassasystem unter Beachtung der damit verbundenen betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen abwickeln.
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- 6.3.4 den Kassastand überprüfen.
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- 6.3.5 den Tagesumsatz ermitteln und den Kassaabschluss durchführen.
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