Artikel 11
Inkrafttreten
- (a) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit der Vereinbarung in Kraft und bleibt solange wie die Vereinbarung in Kraft.
- (b) Die zuständigen Behörden können diese Verwaltungsvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ändern.
GESCHEHEN zu Montreal, am 14. Dezember 2022, in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2023
Gesetzesnummer
20012430
Dokumentnummer
NOR40257592
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