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Anlage VwGH-Grundausbildungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

Anlage

Inhalte und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung (§ 5)

I. Entlohnung- bzw. Verwendungsgruppe v1/A 1

 

Mindeststunden

1. Recht

170

Basislehrgang

  1. Einführung in den öffentlichen Dienst
  2. Legistik und Rechtserzeugungsprozesse
  3. Rechtsschutz im öffentlichen Recht
  4. Vertiefung des Unionsrechts
  5. Dienstrecht und Compliance
  6. Der öffentliche Haushalt

80

Verwaltungsgerichtliche Schwerpunkte

  1. Verwaltungsverfahrensrecht unter Einschluss des Verwaltungsstrafverfahrens
  2. Ausgewählte Gebiete des Besonderen Verwaltungs(verfahrens)rechts (z. B. Asylrecht)
  3. Effiziente Verfahrensführung samt Vorbereitung (z. B. Judikaturrecherche) und Urteilstechnik
  • (jeweils unter Einbeziehung praktischer Übungen mit Fallbeispielen)

65

Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule

aus Gebieten des Besonderen Verwaltungs(verfahrens)rechts

25

2. Sozialkompetenz und Kommunikation

60

  1. Selbstmanagement und Teamarbeit und/oder andere Ausbildungsmodule zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  2. Fachspezifische Kommunikation in einer Fremdsprache (insbesondere Englisch)

 

3. Organisation und Besonderheiten des Verwaltungsgerichtshofes

20

  1. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Verwaltungsgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan
  2. Organisation und Geschäftsprozesse im Verwaltungsgerichtshof

 

Mindeststunden gesamt

250

  

II. Entlohnung- bzw. Verwendungsgruppe v2/A 2

 

Mindeststunden

1. Recht

80

Basislehrgang

  1. Einführung in den öffentlichen Dienst
  2. Grundzüge des Verfassungsrechts
  3. Praxis des Verwaltungsverfahrens und Rechtsschutz
  4. Grundlagen des Unionsrechts
  5. Dienstrecht und Compliance
  6. Der öffentliche Haushalt

 

2. Sozialkompetenz und Kommunikation

40

  1. Selbstmanagement und Teamarbeit und/oder andere Ausbildungsmodule zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

 

3. Organisation und Besonderheiten des Verwaltungsgerichtshofes

20

  1. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Verwaltungsgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan
  2. Organisation und Geschäftsprozesse im Verwaltungsgerichtshof

 

Mindeststunden gesamt

140

  

III. Entlohnung- bzw. Verwendungsgruppe v3/A 3

 

Mindeststunden

1. Recht

64

Basislehrgang

  1. Einführung in den öffentlichen Dienst
  2. Grundzüge des Verfassungsrechts
  3. Erfolgreiche Arbeit im Team
  4. Dienstrecht und Compliance
  5. Der öffentliche Haushalt

 

2. Sozialkompetenz und Kommunikation

40

  1. Selbstmanagement und Teamarbeit und/oder andere Ausbildungsmodule zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

 

3. Organisation und Besonderheiten des Verwaltungsgerichtshofes

16

  1. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Verwaltungsgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan
  2. Organisations- und Geschäftsprozesse im Verwaltungsgerichtshof

 

Mindeststunden gesamt

120

  

IV. Entlohnung- bzw. Verwendungsgruppe v4/ A 4, A 5

 

Mindeststunden

1. Recht

64

Basislehrgang

  1. Einführung in den öffentlichen Dienst
  2. Grundzüge des Verfassungsrechts
  3. Erfolgreiche Arbeit im Team
  4. Dienstrecht und Compliance
  5. Der öffentliche Haushalt

 

2. Sozialkompetenz und Kommunikation

30

  1. Selbstmanagement und Teamarbeit und/oder andere Ausbildungsmodule zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

 

3.Organisation und Besonderheiten des Verwaltungsgerichtshofes

16

  1. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Verwaltungsgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan
  2. Organisations- und Geschäftsprozesse im Verwaltungsgerichtshof

 

Mindeststunden gesamt

110

  

Schlagworte

Entlohnungsgruppe, Organisationsprozess

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023

Gesetzesnummer

20012399

Dokumentnummer

NOR40257035

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