Artikel 3
Beteiligte Stellen der konzessionellen Finanzierung
Konzessionelle Finanzierungen werden direkt zwischen Kommerzbanken als Kreditgeber und dem kenianischen Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Planung als Kreditnehmer im Rahmen eigener Kreditverträge verhandelt und abgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2023
Gesetzesnummer
20012365
Dokumentnummer
NOR40255898
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