Übergangsbestimmung
§ 4.
Mit 1. August 2023 erfolgt für die vor diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren in Dienstrechtsangelegenheiten ein Zuständigkeitsübergang von der Dienststelle konkrete Personaladministration Nachgeordnete auf die Dienstbehörde und Personalstelle nach den §§ 1 und 2.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2023
Gesetzesnummer
20012328
Dokumentnummer
NOR40255036
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