Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive
Die gesamte Korrespondenz und alle Dokumente, Computerdaten, Manuskripte, Steh-und Laufbilder, Filme und Audioaufnahmen, die dem Institut gehören oder sich zur Förderung seiner satzungsgemäßen Ziele in seinem Besitz befinden, sind unverletzlich, wo auch immer sie sich befinden.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023
Gesetzesnummer
20012213
Dokumentnummer
NOR40251832
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