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Artikel 6 Abkommen über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2023

Artikel 6

Unverletzlichkeit der Archive

Die gesamte Korrespondenz und alle Dokumente, Computerdaten, Manuskripte, Steh-und Laufbilder, Filme und Audioaufnahmen, die dem Institut gehören oder sich zur Förderung seiner satzungsgemäßen Ziele in seinem Besitz befinden, sind unverletzlich, wo auch immer sie sich befinden.

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2023

Gesetzesnummer

20012213

Dokumentnummer

NOR40251832

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