Evaluierung
§ 7.
Diese Verordnung ist drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten hinsichtlich ihrer Praktikabilität, ihrer Wirksamkeit in Bezug auf mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Aufnahme weiterer Speisen zu evaluieren.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2023
Gesetzesnummer
20012196
Dokumentnummer
NOR40251480
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