§ 1.
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
- 1. in Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt von km 162,615 bis km 163,775 und
- 2. in Fahrtrichtung Linz der Abschnitt von km 163,785 bis km 162,600.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023
Gesetzesnummer
20012173
Dokumentnummer
NOR40251017
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