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Artikel 6 IDSA-Vereinbarung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2022

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

  1. 1. die nach dem Oberösterreichischen Landes-Verfassungsgesetz erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
  2. 2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2022

Gesetzesnummer

20012114

Dokumentnummer

NOR40249107

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