Spezifische Fördervoraussetzungen
§ 139.
(1) Beim Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ist eine externe Wirtschaftlichkeitsanalyse inklusive Risikobewertung vorzulegen.
(2) Bei der Durchführung ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
- 1. Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie (Wirtschaftlichkeitsprüfung),
- 2. Bei positiver Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Zusammenschluss (die Vereinigung) von Erzeugerorganisationen oder die Gründung einer länderübergreifenden Erzeugerorganisation zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40247996
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