Inkrafttreten; Außerkrafttreten
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren, BGBl. II Nr. 372/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 75/2017, mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2022
Gesetzesnummer
20012054
Dokumentnummer
NOR40247853
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