1. Zum Inkrafttreten vgl. Art. 24. 2. Gilt für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 (vgl. Art. 25).
Artikel 8
Werteorientierung
Jedes Kind ist durch eine entsprechende Werteerziehung zu befähigen, allen Menschen unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht offen, tolerant und respektvoll zu begegnen und intolerantes Gedankengut abzulehnen. Zur Gewährleistung dessen haben die elementaren Bildungseinrichtungen sowie Tageseltern einen bundesweiten Werte- und Orientierungsleitfaden anzuwenden und diesen in ihren Grundsätzen, Statuten und Regelungen zu vertreten.
Schlagworte
Werteleitfaden
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2024
Gesetzesnummer
20012012
Dokumentnummer
NOR40247074
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