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§ 2 Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen
aktuell keine Fassung in Kraft
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22.12.2023 bis 17.01.2024 (BGBl. II Nr. 14/2024)
aktuell keine Fassung in Kraft
21.7.2022 bis 21.12.2023 (BGBl. II Nr. 287/2022)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Dienstnehmerin
Beraterin