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§ 9 Metalltechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2022

Hauptmodul Schmiedetechnik

§ 9.

(1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann

  1. 1. technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
  2. 2. Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
  3. 3. die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
  4. 4. Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Schweißen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
  5. 5. Umformtechniken (Biegen, Richten, Pressen) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
  6. 6. Metalle im Rahmen des Schmiede- und Wärmebehandlungsprozesses durch Wärmebehandeln, Härten, Glühen, Feuerführen und Warmmachen des Schmiedestückes manuell und maschinell bearbeiten, etwaige Fehler im Bearbeitungsprozess erkennen, deren Ursachen feststellen und beheben,
  7. 7. Schmiedeprodukte (wie zB für Geländer, Gitter, Tore, Türen) durch Schmieden von Hand und mit Krafthammer oder Schmiedeprodukte (wie zB Freiformschmiedestücke, Kolben-, Zug- und Kuppelstangen, gelochte Ringe, Scheiben, Wellen) durch Schmieden mit Schmiedemaschinen (zB Krafthämmer, mechanische Hämmer, hydraulische Pressen) herstellen, etwaige Abweichungen zu den Vorgaben erkennen und diese beheben,
  8. 8. hergestellte Bauteile zu Schmiedeprodukten zusammenbauen und deren Funktion überprüfen.
  9. 9. Untergründe für das Befestigen von Schmiedeprodukten beurteilen, die richtige Befestigungstechnik auswählen und anwenden oder für die jeweilige Anwendung an Schmiedeprodukten die geeigneten Befestigungsmöglichkeiten (zB Beschläge) auswählen und mit der passenden Fertigungstechnik montieren.
  10. 10. historische Metallarbeiten nach Vorgabe mit den geeigneten Verfahren restaurieren und konservieren sowie fachgerecht reparieren und aufarbeiten. (Kunst- und Werkzeugschmied)
  11. 11. im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Beurteilen von Qualität und Fertigungsvorgaben durchführen,
  12. 12. bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:

7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik

7.1 Werk- und Hilfsstoffe

Die Fachkraft kann

  1. 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe darstellen.
  1. 7.1.2 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
  1. 7.1.3 anhand von Glüh- und Anlassfarben Rückschlüsse auf den Wärmebehandlungsprozess von Stählen ziehen.
  1. 7.1.4 das für das Erreichen der jeweiligen Härte für verschiedene Metalle geeignete Wärmebehandlungsverfahren auswählen und anwenden (zB Härten und Anlassen von Werkzeugstählen).
  1. 7.1.5 passende Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen.

7.2 Technische Unterlagen

Die Fachkraft kann

  1. 7.2.1 die grundlegende Geschichte des Schmiedehandwerkes von alten Techniken über Stilkunde bis zur heutigen Schmiedetechnik in Handwerk und Industrie erläutern.
  1. 7.2.2 Skizzen (zB Bauteile, kreative Entwürfe) und fertigungsgerechte Zeichnungen im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen.
  1. 7.2.3 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen und Zeichnungen oder 3D-Modellen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden. (Industrieschmied)

7.3 Prüftechnik

Die Fachkraft kann

  1. 7.3.1 bei Längenprüfungen erhaltene Daten auf Plausibilität prüfen und etwaige Fehlerquellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) identifizieren.
  1. 7.3.2 einen Überblick über die Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben.

8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik

8.1 Füge- und Trenntechniken

Die Fachkraft kann

  1. 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen.
  1. 8.1.2 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
  1. 8.1.3 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
  1. 8.1.4 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell).
  1. 8.1.5 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Feuerschweißen, Schutzgasschweißen: MAG und WIG) schweißen.
  1. 8.1.6 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
  1. 8.1.7 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.

8.2 Fertigungstechnik

Die Fachkraft kann

  1. 8.2.1 Metalle im Rahmen des Schmiede- und Wärmebehandlungsprozesses durch Wärmebehandeln, Härten, Glühen, Feuerführen und Warmmachen des Schmiedestückes, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Meißeln, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen manuell und maschinell bearbeiten, etwaige Fehler im Bearbeitungsprozess erkennen, deren Ursachen feststellen und beheben.
  1. 8.2.2 Bauteile mit konventionellen oder computergestützten Maschinen bearbeiten.
  1. 8.2.3 betriebsspezifische Maschinen warten.
  1. 8.2.4 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
  1. 8.2.5 Untergründe für das Befestigen von Schmiedeprodukten beurteilen, die richtige Befestigungstechnik auswählen und anwenden oder für die jeweilige Anwendung an Schmiedeprodukten die geeigneten Befestigungsmöglichkeiten (zB Beschläge) auswählen und mit der passenden Fertigungstechnik montieren.
  1. 8.2.6 das für das Biegen, Stanzen und Pressen von Metallen jeweils geeignete Verfahren auswählen, dieses mit Handwerkzeugen und Maschinen ausführen und dabei etwaige Fertigungsfehler erkennen und beheben.
  1. 8.2.7 das für das Biegen, Stanzen und Pressen von Metallen jeweils geeignete Verfahren auswählen, dieses mit Handwerkzeugen und Maschinen ausführen und dabei etwaige Fertigungsfehler erkennen und beheben.
  1. 8.2.8 Biege, Stanz- und Presswerkzeuge zusammenbauen, justieren, in Betrieb nehmen und prüfen.
  1. 8.2.9 mechanische und thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächige Teile aus dünnen Blechen auswählen und anwenden.
  1. 8.2.10 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
  1. 8.2.11 historische Metallarbeiten nach Vorgabe mit den geeigneten Verfahren restaurieren und konservieren sowie fachgerecht reparieren und aufarbeiten (Kunst- und Werkzeugschmied).
  1. 8.2.12 Schmiedeprodukte (wie zB für Geländer, Gitter, Tore, Türen) und Teile davon durch Schmieden von Hand und mit Krafthammer oder Schmiedeprodukte (wie zB Freiformschmiedestücke, Kolben-, Zug- und Kuppelstangen, gelochte Ringe, Scheiben, Wellen) durch Schmieden mit Schmiedemaschinen (zB Krafthämmer, mechanische Hämmer, hydraulische Pressen) nach Zeichnung, Muster und Schablone und in Gesenken herstellen, etwaige Abweichungen zu den Vorgaben erkennen und diese beheben.
  1. 8.2.13 hergestellte Bauteile zu Schmiedeprodukten zusammenbauen und deren Funktion überprüfen.

9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement

9.1 Automatisierung

Die Fachkraft kann

  1. 9.1.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern.
  1. 9.1.2 die Anwendung der Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern zB das Zusammenspiel der Komponenten, die Nutzung von Sensoren.
  1. 9.1.3 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche von Automatisierungstechnik im Bereich der Schmiedetechnik erklären.

9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung

Die Fachkraft kann

  1. 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
  1. 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 9.2.4 die Bedeutung der Freigabe eines Schmiedeproduktes für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter beschreiben.
  1. 9.2.5 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Schmiedeprodukten anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern.
  1. 9.2.6 Schmiedeprodukte bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen.
  1. 9.2.7 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
 

Schlagworte

Prüfmittel, Fügetechnik, Schmiedeprozess, Kolbenstange, Zugstange, Kunstschmied, Prüftechnik, Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Glühfarbe, Fertigungstechnik, Schweißgas, Sichtkontrolle, Stanzwerkzeug

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2022

Gesetzesnummer

20011863

Dokumentnummer

NOR40243139

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