1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft kann |
- 1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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- 1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die betrieblichen Prozesse darstellen.
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- 1.1.3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Abteilungsleiter/in, Geschäftsführer/in) und seine Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
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1.2 Lehrbetrieb und Branche |
Die Fachkraft kann |
- 1.2.1 die Ziele des und die Struktur des Lehrbetriebs erklären (zB Größenordnung, Tätigkeitsfeld).
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- 1.2.2 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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- 1.2.3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
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- 1.2.4 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
- 1.3.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritt).
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- 1.3.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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- 1.3.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
- 1.4.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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- 1.4.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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- 1.4.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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- 1.4.4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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- 1.4.5 Dienstpläne lesen.
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- 1.4.6 Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen und Interessenvertretungen erklären.
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- 1.4.7 die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) grundlegend verstehen..
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- 1.4.8 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
- 1.5.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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- 1.5.2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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- 1.5.3 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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- 1.5.4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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- 1.5.5 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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- 1.5.6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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- 1.5.7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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- 1.5.8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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- 1.5.9 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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- 1.5.10 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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- 1.5.11 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.6 Zielgruppengerechte Kommunikation und zielgruppengerechtes Agieren |
Die Fachkraft kann |
- 1.6.1 mit verschiedenen inner- und außerbetrieblichen Zielgruppen (wie Ausbilderinnen und Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, Lieferantinnen und Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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- 1.6.2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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- 1.6.3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in Englisch kommunizieren (zB aus englischsprachigen Datenblättern Informationen entnehmen).
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- 1.6.4 mit unterschiedlichen Situationen kompetent umgehen und zielgruppen- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
- 2.1.1 die im Betrieb eingesetzten Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB von Prüfvorschriften oder Prüfmethoden) darstellen.
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- 2.1.2 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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- 2.1.3 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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- 2.1.4 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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- 2.1.5 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
- 2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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- 2.2.2 Maschinen, Anlagen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe sicher, sorgsam und sachgerecht verwenden und handhaben.
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- 2.2.3 die Funktion sowie die Handhabung grundlegender Sicherheitseinrichtungen (wie Notduschen, Augenduschen, Feuerlöscher) im Labor beschreiben und im Notfall anwenden.
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- 2.2.4 rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
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- 2.2.5 die persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Hautschutz, Atemschutz) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutzmaßnahmen, wie Abzüge, im Umgang mit Proben sowie Chemikalien und anderen Hilfsstoffen anwenden.
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- 2.2.6 die betriebsintern mit Sicherheitsagenden beauftragte Personen nennen und deren Aufgaben beschreiben.
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- 2.2.7 berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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- 2.2.8 für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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- 2.2.9 die betriebsspezifischen Vorschriften zur Arbeits- und Betriebshygiene anwenden.
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- 2.2.10 sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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- 2.2.11 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
- 2.3.1 die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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- 2.3.2 die gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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- 2.3.3 Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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- 2.3.4 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam und nachhaltig einsetzen (zB durch zweckmäßige Abfolge bei der Durchführung von Folgeprüfungen).
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
- 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
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- 3.1.2 grundlegende Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen erkennen.
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- 3.1.3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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- 3.1.4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten oder der verantwortlichen IT-Administration).
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- 3.1.5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
- 3.2.1 Software und Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Auftragsverwaltung und Probendurchführung).
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- 3.2.2 die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software und digitale Anwendung (zB Prüf- und Auswertesoftware des Prüfmittelherstellers) auswählen.
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- 3.2.3 Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln und vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Erstellen von Berichten in Text- und Präsentationsform, Dokumentation von Testreihen).
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- 3.2.4 Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
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- 3.2.5 mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, aktualisieren).
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- 3.2.6 Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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- 3.2.7 Probleme im Umgang mit einfachen digitalen Anwendungen, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
- 3.3.1 ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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- 3.3.2 eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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- 3.3.3 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
- 3.4.1 sich in der betrieblichen Datei- oder Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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- 3.4.2 in der betrieblichen Datei- oder. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen, Vergabe von Dateinamen).
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- 3.4.3 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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- 3.4.4 Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, Virtual Private Network (VPN)).
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
- 3.5.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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- 3.5.2 nach gespeicherten Dateien suchen.
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- 3.5.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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- 3.5.4 relevante Informationen (zB Identifikationscode für Proben) aus berufsspezifischen Datenbanken (zB Probenmanagementsystem) beschaffen.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
- 3.6.1 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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- 3.6.2 Daten und Informationen auf Plausibilität prüfen, interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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- 3.6.3 Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
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