Artikel 13
Kündigung
Dieses Abkommen gilt unbefristet. Es kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2023
Gesetzesnummer
20011801
Dokumentnummer
NOR40241579
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