Artikel 1
Zielsetzungen
Hauptzielsetzung dieser Vereinbarung ist es, für den weiterhin zunehmenden Ziel- und Quellverkehr mit dem PKW (Individualverkehr) von und nach Innsbruck sowie vom Umland durch Innsbruck ins Umland ein attraktives Alternativangebot im öffentlichen Personennah- und regionalverkehr (ÖPNRV) bereit zu stellen, Marktanteile für den ÖPNRV zu gewinnen und die bestehende Schieneninfrastruktur der Stubaitalbahn und der Innsbrucker Straßenbahn für regionale Verkehrserfordernisse sinnvoll zu nutzen. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs und den Einsatz von elektrisch betriebenen Verkehrsmitteln einen Beitrag zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung sowie zur Dekarbonisierung des Verkehrs (und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele) zu leisten.
Schlagworte
Zielverkehr, Personennahverkehr
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2024
Gesetzesnummer
20011694
Dokumentnummer
NOR40238879
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