vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 8 Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.2021

Artikel 8

Inkrafttreten

(1) Die Vereinbarung tritt mit Ablauf jenes Tages in Kraft, an dem

  1. 1. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und
  2. 2. beim Bundeskanzleramt die schriftliche Mitteilung des Landes Oberösterreich über die Erfüllung der nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten eingelangt ist.

(2) Das Bundeskanzleramt hat dem Land Oberösterreich die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung mitzuteilen.

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2024

Gesetzesnummer

20011643

Dokumentnummer

NOR40237585

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)