vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 2 Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.2021

Artikel 2

Vorhaben

(1) Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Art. 1 überein, als Vorhaben die Planung der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.

(2) Das Vorhaben umfasst folgende Planungen der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“:

  1. 1. Vorprojekt Abschnitte 2, 4 und 5
  2. 2. Einreichprojekt Abschnitte 2 und 4 (Details siehe Anlagen).

(3) Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens ergibt sich aus denAnlagen 1, 2 und 3.

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2024

Gesetzesnummer

20011643

Dokumentnummer

NOR40237579

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)