4. Kompetenzbereich: Verkauf und Beratung |
4.1 Grundlagen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.1.1 Kunden und Kundinnen angemessen begrüßen.
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- 4.1.2 Kundenbedürfnisse ermitteln.
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- 4.1.3 Verkaufsgespräche führen und dabei auf verschiedene Kundentypen, deren Erwartungen, Wünsche und Einwände eingehen und unter Einsatz von Verkaufstechniken sowie unter Berücksichtigung von Verkaufspsychologie beraten.
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- 4.1.4 Kunden und Kundinnen auf Grundlage seines/ihres fachlichen Know-Hows (drogistische Fachkunde, Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Arzneimittel und Chemikalien) im persönlichen Gespräch, schriftlich oder mit digitalen Medien beraten.
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- 4.1.5 branchen- und betriebsübliche Produktbezeichnungen, Nomenklatur, Maß- und Mengeneinheiten und Fachausdrücke verwenden.
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- 4.1.6 digitale Geräte und Anwendungen zur Beratung und Abwicklung des Verkaufs kunden- und bedarfsgerecht einsetzen.
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- 4.1.7 entscheiden, welche Artikel sich situationsbezogen als Zusatzverkauf eignen und Zusatzverkäufe abschließen.
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- 4.1.8 Kunden und Kundinnen über angebotene Serviceleistungen informieren und diese durchführen (zB Geschenkverpackung, Postversand).
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4.2 Verkauf von Arzneimitteln und Chemikalien |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.2.1 Kunden und Kundinnen über die Anwendung, Wirkung, Inhaltsstoffe, Darreichungsformen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Dosierung und Zubereitung von Arzneimitteln (insbesondere Heilkräuter) und Arzneispezialitäten gemäß der Abgrenzungsverordnung beraten und bei der Abgabe die einschlägigen Vorschriften (Abgrenzungsverordnung, Verpackungsvorschriften) berücksichtigen.
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- 4.2.2 Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen gemäß Abgrenzungsverordnung herstellen, kennzeichnen und abgeben.
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- 4.2.3 Kunden und Kundinnen über die Anwendung, Wirkung und Gefahren von Chemikalien (Gifte, Biozide, Haushaltschemikalien, Chemikalien für die Gesundheit) und Pflanzenschutzmittel beraten und bei der Abgabe die jeweiligen Vorschriften (zB Verpackungsvorschriften, Abgabebeschränkungen) beachten.
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- 4.2.4 Kunden und Kundinnen die Bedeutung von GHS-Gefahrensymbolen, sowie H- und P-Sätzen erklären und sie informieren, wie und wo Kunden und Kundinnen bei Bedarf eine Bewilligung zum Bezug von Giften erhalten.
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- 4.2.5 einschlägige lateinische und internationale Nomenklatur bei Arzneimitteln, Chemikalien und Giften anwenden.
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- 4.2.6 Produktmischungen fachgerecht herstellen, die für das Verdünnen von Substanzen erforderliche Mischungsrechnung durchführen und Kunden und Kundinnen erklären.
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4.3 Verkauf von Waren im Bereich Gesundheit, Ernährung und Kosmetik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.3.1 Kunden und Kundinnen über Waren zur Gesundheitsvorsorge, Lebensmittel für die gesunde Ernährung und für spezielle Gruppen sowie Nahrungsergänzungsmittel beraten und dabei einschlägige Vorschriften (zB Health Claims VO) einhalten.
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- 4.3.2 Kunden und Kundinnen über das sonstige betriebliche Sortiment, insbesondere Produkte der Kosmetik und Körperpflege, beraten und dabei über wichtige Anwendungsgebiete (zB Sonnenschutz, Haarpflege, Hand- und Fußpflege, Zahnpflege, Babypflege, Düfte) unter Anwendung seines/ihres Fachwissens (zB Somatologie) ausführlich informieren und dabei auf Inhaltsstoffe, Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten eingehen.
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- 4.3.3 im betrieblichen Sortiment angebotene Kosmetika anwendungsbezogen präsentieren (zB Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der gewerberechtlichen Bestimmungen schminken).
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- 4.3.4 Kunden und Kundinnen zu Medizinprodukten (zB Lichttherapiegeräte, Rotlichtlampen, Inhalationsgeräte) beraten und dabei die Freie Medizinprodukteverordnung berücksichtigen.
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4.4 Kundenanfragen und Bestellungsabwicklung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.4.1 allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail).
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- 4.4.2 häufig gestellte fachliche Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten und komplexe Kundenanfragen weiterleiten.
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- 4.4.3 Bestellungen oder Aufträge entgegennehmen (zB telefonisch, über das betriebliche Bestellsystem, per E-Mail).
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- 4.4.4 Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen (zB Rechnung und Lieferschein).
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4.5 Umgang mit schwierigen Kundensituationen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.5.1 die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
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- 4.5.2 die aus Garantie und Gewährleistung resultierenden Rechte der Kunden und Kundinnen bei Reklamationen berücksichtigen.
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- 4.5.3 Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB bei komplexen Kundenanliegen).
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- 4.5.4 Warenumtausch fachgerecht durchführen.
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- 4.5.5 sich bei Diebstahl richtig verhalten und an Maßnahmen zur Verhinderung von Ladendiebstahl mitwirken.
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4.6 Kassa- und Zahlungsverkehr |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.6.1 Zahlungen von Kunden und Kundinnen mit dem betrieblichen Kassensystem abwickeln.
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- 4.6.2 die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit Bargeld umsetzen.
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- 4.6.3 mit den im Betrieb akzeptierten Zahlungsmitteln umgehen.
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- 4.6.4 die im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel auf ihre Echtheit und Gültigkeit überprüfen.
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- 4.6.5 besondere Situationen an der Kassa abwickeln (zB Wechselgeldreklamation, Retouren).
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- 4.6.6 Belege im Rahmen des betrieblichen Kassensystems erstellen.
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- 4.6.7 die im betrieblichen Zahlungsverkehr üblichen analogen und digitalen Systeme (zB Zahlungsanweisung) erklären und verwenden.
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- 4.6.8 den Kassastand überprüfen.
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- 4.6.9 den Tagesumsatz ermitteln bzw. den Kassaabschluss durchführen.
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- 4.6.10 über Zahlungsmöglichkeiten und die Zahlungsabwicklung bei E-Commerce informieren.
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5. Kompetenzbereich: Marketing und E-Commerce |
5.1 Grundlagen des betrieblichen Marketing und von E-Commerce |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.1.1 Ziele des betrieblichen Marketings sowie von E-Commerce erklären.
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- 5.1.2 einen Überblick über das betriebliche Marketing (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Preispolitik) und E-Commerce geben.
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- 5.1.3 die Grundlagen der betrieblichen Preisgestaltung erklären.
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- 5.1.4 Preise kalkulieren.
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- 5.1.5 Möglichkeiten der Verbindung des stationären mit dem digitalen Handel erklären.
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- 5.1.6 die verschiedenen Formen des Online-Marketings sowie die unterschiedlichen Marketingmöglichkeiten darstellen.
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5.2 Grundlagen der Sortimentsgestaltung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.2.1 Faktoren erklären, die das betriebliche Warensortiment beeinflussen (zB Standort, Kundenkreis, Preisgestaltung, Spezialisierung auf Teilbereiche).
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- 5.2.2 sich über Trends im gesamten Sortiment und aktuelle Entwicklungen der Branche am Laufenden halten und mögliche Auswirkungen auf das betriebliche Warensortiment erkennen.
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5.3 Warenpräsentation |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.3.1 eingekaufte Waren den betrieblichen Sortimentsbereichen zuordnen und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (zB Selbstbedienungsverbot) entsprechend einordnen.
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- 5.3.2 Regale betreuen.
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- 5.3.3 das betriebliche Sortiment präsentieren (zB Artikel ansprechend positionieren, Sonderpräsentationen verkaufsgerecht gestalten, Auslagen gestalten, saisonale Aspekte berücksichtigen).
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- 5.3.4 Produkte fachgerecht kennzeichnen (etikettieren).
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- 5.3.5 Preise korrekt unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften auszeichnen.
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5.4 weitere Arbeiten im betrieblichen Marketing |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.4.1 an der Durchführung von betrieblichen Marketingmaßnahmen (zB Werbung, Verkaufsförderung, Kundenbindungsprogrammen, digitalen Systemen) mitarbeiten.
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- 5.4.2 am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Veranstaltungen mitwirken, die betriebliche CI durch gepflegte Erscheinung und das Tragen von Dienstkleidung unterstützen, Beiträge für die sozialen Netzwerke verfassen).
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5.5 E-Commerce |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.5.1 die Bedeutung von Kundenbindungsprogrammen speziell im Bereich des Multi-Channel-Sellings erklären.
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- 5.5.2 betriebsspezifische verkaufsfördernde Maßnahmen im E-Commerce-Bereich (zB Newsletter, soziale Medien, Online-Bewertungssysteme) erklären.
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6. Kompetenzbereich: Einkauf und Warenwirtschaft |
6.1 Bedarfsermittlung und Bestellung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 6.1.1 die Grundsätze und Abläufe der betrieblichen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl) und Unterschiede zwischen Angeboten verschiedener Lieferanten (zB Preis, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen) erkennen.
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- 6.1.2 den Bedarf ermitteln, die Beschaffungsentscheidung unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben treffen und die Bestellung durchführen.
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6.2 Warenannahme und Rechnungskontrolle |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 6.2.1 die Lieferung mit der Bestellung vergleichen.
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- 6.2.2 Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
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- 6.2.3 die Identitätsprüfung der zum Verkauf in der Drogerie zugelassenen Arzneimittel durchführen.
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- 6.2.4 die Rechnungskontrolle durchführen.
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6.3 Umgang mit mangelhaften Lieferungen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 6.3.1 Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen durchführen).
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- 6.3.2 Lieferverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen.
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6.4 Lagerung und Warenwirtschaft |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.4.1 Prinzipien der betrieblichen Waren- und Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
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- 6.4.2 Einlagerungen und/oder Auslagerungen (zB für den Versand) unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen.
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- 6.4.3 produktspezifische Lagerungs- und Sicherheitsvorschriften (insbesondere für Gifte, gefährliche, gesundheitsschädliche und umweltgefährdende Stoffe und Chemikalien sowie Arzneimittel und Arzneispezialitäten) berücksichtigen.
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- 6.4.4 Lagerbestände auf Richtigkeit und Verkaufsfähigkeit kontrollieren (zB Mindesthaltbarkeitsdatum, Schädlingsbefall).
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- 6.4.5 Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
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7. Kompetenzbereich: Administration |
7.1 Kaufvertrags-Grundlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.1.1 die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
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- 7.1.2 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
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7.2 Belegbearbeitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.2.1 Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
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- 7.2.2 übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, nach betrieblichen Vorgaben ablegen oder weiterleiten.
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