Haftpflichtversicherung
§ 12.
Der Sicherheitsberichtersteller hat über eine aufrechte Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung zu verfügen, wobei für Personenschäden pro Schadensfall eine Deckung von zumindest einer Million Euro bestehen muss.
Zuletzt aktualisiert am
25.05.2021
Gesetzesnummer
20011547
Dokumentnummer
NOR40234245
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