Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin
§ 27.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Je nach gewähltem Schwerpunkt setzt sich der schriftliche Teil aus folgenden Aufgaben zusammen:
- 1. Rechtsanwaltskanzlei:
- Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus dem Bereich „Klientenbetreuung und Aktenführung“ und zumindest eine Aufgabe aus dem Bereich „Abrechnungen“ zu stellen: Er/Sie hat
- a) im Bereich Klientenbetreuung und Aktenführung
- aa) entsprechend des anwendbaren Rechts Fristen zu berechnen.
- bb) ein Mahnverfahren vorzubereiten (zB Verzugszinsen berechnen, Mahnschreiben verfassen, gerichtliche Mahnklage vorbereiten, Gerichtszuständigkeit prüfen).
- cc) ein Exekutionsverfahren vorzubereiten (zB Anträge vorbereiten, Gerichtszuständigkeit prüfen).
- dd) einfache Schriftsätze im Insolvenzverfahren vorzubereiten (zB Forderungsanmeldung, Gerichtszuständigkeit prüfen).
- ee) einen einfachen Schriftsatz vorzubereiten (zB Antrag auf Vertagung, Antrag auf Fällung eines Versäumnisurteils, Vollmachtsbekanntgabe).
- ff) einen einfachen Antrag ans Firmenbuch vorzubereiten (zB Sitzverlegung, Adressänderung).
- gg) einen einfachen Antrag ans Grundbuch vorzubereiten.
- hh) eine Selbstberechnungs- bzw. Abgabenerklärung für die Grunderwerbsteuer, ImmoESt, Eintragungsgebühr oder Rechtsgeschäftsgebühr vorzubereiten.
- ii) eine Marken- oder Musteranmeldung vorzubereiten.
- b) im Bereich Abrechnungen
- aa) ein Kostenverzeichnis inklusive Leistungsaufstellung nach der vereinbarten Abrechnungsart bzw. gemäß dem RATG, dem NTG und den AHK vorzubereiten.
- bb) eine Honorarnote vorzubereiten.
- cc) ein Mahnschreiben bei Zahlungsverzug eines Klienten vorzubereiten.
- dd) eine Fremdgeldabrechnung vorzubereiten.
- 2. Notariatskanzlei:
- Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus dem Bereich „Klientenbetreuung und Aktenführung“ und zumindest eine Aufgabe aus dem Bereich „Abrechnungen“ zu stellen: Er/Sie hat
- a) im Bereich Klientenbetreuung und Aktenführung
- aa) entsprechend des anwendbaren Rechts Fristen zu berechnen.
- bb) einen einfachen Schriftsatz oder Vertrag vorzubereiten (zB Liegenschaftskaufvertrag ohne Treuhandschaft, Verlängerung eines Mietvertrags).
- cc) ein Außerstreitverfahren vorzubereiten (zB Anfragen an Behörden, Gerichts, Bankinstitute, Hausverwaltungen; Urgenzen).
- dd) eine Beglaubigungsurkunde vorzubereiten (zB Beurkundungsvermerk vorbereiten).
- ee) einen einfachen Antrag ans Firmenbuch vorzubereiten (zB Sitzverlegung, Adressänderung).
- ff) einen einfachen Antrag ans Grundbuch vorzubereiten.
- gg) eine Selbstberechnungs- bzw. Abgabenerklärung für die Grunderwerbsteuer, ImmoESt, Eintragungsgebühr oder Rechtsgeschäftsgebühr vorzubereiten.
- hh) eine Marken- oder Musteranmeldung vorzubereiten.
- b) im Bereich Abrechnungen
- aa) ein Kostenverzeichnis inklusive Leistungsaufstellung nach der vereinbarten Abrechnungsart bzw. gemäß dem NTG, RATG und GKTG vorzubereiten.
- bb) eine Honorarnote vorzubereiten.
- cc) ein Mahnschreiben bei Zahlungsverzug eines Klienten vorzubereiten.
(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gespräches, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
- 1. Gespräch mit (potentiellen) Klienten, Parteien oder Parteienvertretern (zB Anfragen, Terminvereinbarung, Compliance-Anforderungen)
- 2. Gespräch mit Vertretern von Gerichten oder Behörden (zB Anfragen, Beschaffung von Unterlagen, Informationen aus behördlichen Akten)
- 3. Gespräch mit Mitarbeitern der Kanzlei (zB betreffend Vorbereitung Anträge, Fristvormerk, Abrechnung, Aktenanlage, Aktenführung, Erstellung von Compliance-Checks, Informationen aus öffentlichen Urkunden)
Schlagworte
Selbstberechnungserklärung, Markenanmeldung
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233426
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