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§ 27 Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2022

Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin

§ 27.

(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Je nach gewähltem Schwerpunkt setzt sich der schriftliche Teil aus folgenden Aufgaben zusammen:

  1. 1. Rechtsanwaltskanzlei:
  1. a) im Bereich Klientenbetreuung und Aktenführung
  1. aa) entsprechend des anwendbaren Rechts Fristen zu berechnen.
  2. bb) ein Mahnverfahren vorzubereiten (zB Verzugszinsen berechnen, Mahnschreiben verfassen, gerichtliche Mahnklage vorbereiten, Gerichtszuständigkeit prüfen).
  3. cc) ein Exekutionsverfahren vorzubereiten (zB Anträge vorbereiten, Gerichtszuständigkeit prüfen).
  4. dd) einfache Schriftsätze im Insolvenzverfahren vorzubereiten (zB Forderungsanmeldung, Gerichtszuständigkeit prüfen).
  5. ee) einen einfachen Schriftsatz vorzubereiten (zB Antrag auf Vertagung, Antrag auf Fällung eines Versäumnisurteils, Vollmachtsbekanntgabe).
  6. ff) einen einfachen Antrag ans Firmenbuch vorzubereiten (zB Sitzverlegung, Adressänderung).
  7. gg) einen einfachen Antrag ans Grundbuch vorzubereiten.
  8. hh) eine Selbstberechnungs- bzw. Abgabenerklärung für die Grunderwerbsteuer, ImmoESt, Eintragungsgebühr oder Rechtsgeschäftsgebühr vorzubereiten.
  9. ii) eine Marken- oder Musteranmeldung vorzubereiten.
  1. b) im Bereich Abrechnungen
  1. aa) ein Kostenverzeichnis inklusive Leistungsaufstellung nach der vereinbarten Abrechnungsart bzw. gemäß dem RATG, dem NTG und den AHK vorzubereiten.
  2. bb) eine Honorarnote vorzubereiten.
  3. cc) ein Mahnschreiben bei Zahlungsverzug eines Klienten vorzubereiten.
  4. dd) eine Fremdgeldabrechnung vorzubereiten.
  1. 2. Notariatskanzlei:
  1. a) im Bereich Klientenbetreuung und Aktenführung
  1. aa) entsprechend des anwendbaren Rechts Fristen zu berechnen.
  2. bb) einen einfachen Schriftsatz oder Vertrag vorzubereiten (zB Liegenschaftskaufvertrag ohne Treuhandschaft, Verlängerung eines Mietvertrags).
  3. cc) ein Außerstreitverfahren vorzubereiten (zB Anfragen an Behörden, Gerichts, Bankinstitute, Hausverwaltungen; Urgenzen).
  4. dd) eine Beglaubigungsurkunde vorzubereiten (zB Beurkundungsvermerk vorbereiten).
  5. ee) einen einfachen Antrag ans Firmenbuch vorzubereiten (zB Sitzverlegung, Adressänderung).
  6. ff) einen einfachen Antrag ans Grundbuch vorzubereiten.
  7. gg) eine Selbstberechnungs- bzw. Abgabenerklärung für die Grunderwerbsteuer, ImmoESt, Eintragungsgebühr oder Rechtsgeschäftsgebühr vorzubereiten.
  8. hh) eine Marken- oder Musteranmeldung vorzubereiten.
  1. b) im Bereich Abrechnungen
  1. aa) ein Kostenverzeichnis inklusive Leistungsaufstellung nach der vereinbarten Abrechnungsart bzw. gemäß dem NTG, RATG und GKTG vorzubereiten.
  2. bb) eine Honorarnote vorzubereiten.
  3. cc) ein Mahnschreiben bei Zahlungsverzug eines Klienten vorzubereiten.

(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gespräches, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:

  1. 1. Gespräch mit (potentiellen) Klienten, Parteien oder Parteienvertretern (zB Anfragen, Terminvereinbarung, Compliance-Anforderungen)
  2. 2. Gespräch mit Vertretern von Gerichten oder Behörden (zB Anfragen, Beschaffung von Unterlagen, Informationen aus behördlichen Akten)
  3. 3. Gespräch mit Mitarbeitern der Kanzlei (zB betreffend Vorbereitung Anträge, Fristvormerk, Abrechnung, Aktenanlage, Aktenführung, Erstellung von Compliance-Checks, Informationen aus öffentlichen Urkunden)

Schlagworte

Selbstberechnungserklärung, Markenanmeldung

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2021

Gesetzesnummer

20011537

Dokumentnummer

NOR40233426

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