Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau
§ 25.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Je nach gewähltem Schwerpunkt setzt sich der schriftliche Teil aus nachstehenden Aufgaben zusammen.
(2) Im Schwerpunkt Bauträger sind im schriftlichen Teil von der Prüfungskommission insgesamt zumindest zwei Aufgaben aus den Bereichen „Bautätigkeit“, „Immobilienmarketing“ und/oder „Vertragsabwicklung“ zu stellen: Er/Sie hat
- 1. im Bereich Bautätigkeit
- a) eine einfache Bauträgerkalkulation zu erstellen.
- b) Gewährleistungsansprüche gegenüber einem externen Unternehmen/Handwerker geltend zu machen.
- 2. im Bereich Immobilienmarketing
- a) ein Exposé zu erstellen.
- b) eine Immobilienannonce zu erstellen.
- 3. im Bereich Vertragsabwicklung
- a) auf Basis von Unterlagen (zB Plan, Nutzwertgutachten) ein Kaufanbot auf Basis einer Vorlage vorzubereiten.
- b) Berechnungen durchzuführen (zB Nutzfläche, Kaufpreis, Nebenkosten).
- c) ein Übergabe- und Schlüsselprotokoll zu erstellen.
(3) Im Schwerpunkt Makler sind im schriftlichen Teil von der Prüfungskommission insgesamt zumindest zwei Aufgaben aus den Bereichen „Immobilienmarketing“ und/oder „Vertragsabwicklung“ zu stellen: Er/Sie hat
- 1. im Bereich Immobilienmarketing
- a) ein Exposé zu erstellen.
- b) eine Immobilienannonce zu erstellen.
- 2. im Bereich Vertragsabwicklung
- a) ein Miet-/Pacht- oder Kaufanbot auf Basis einer Vorlage vorzubereiten.
- b) einen Miet-/Pachtvertrag auf Basis einer Formularvorlage vorzubereiten.
- c) Berechnungen durchzuführen (zB Nutzfläche, Bruttomonatsmiete, Nebenkosten, Vergebührung, Höchstprovision).
- d) ein Übergabe- und Schlüsselprotokoll zu erstellen.
- e) eine Honorarnote über die Maklerprovision zu erstellen.
(4) Im Schwerpunkt Verwalter sind im schriftlichen Teil von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus dem Bereich „Operative Immobilienverwaltung und Abwicklung eines Versicherungsfalls“ und zumindest eine Aufgabe aus dem Bereich „Abrechnungen“ zu stellen: Er/Sie hat
- 1. im Bereich Operative Immobilienverwaltung und Abwicklung eines Versicherungsfalls
- a) eine Eigentümerversammlung vorzubereiten, einzuberufen und bei der Abhaltung mitzuarbeiten.
- b) Angebote für beschlossene Maßnahmen einzuholen und zu vergleichen.
- c) einen Mietvertrag auf Basis einer Formularvorlage vorzubereiten.
- d) einen Versicherungsfall zu bearbeiten.
- 2. im Bereich Abrechnungen
- a) eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
- b) eine Rücklagenabrechnung zu erstellen.
- c) Berechnungen durchzuführen (zB Nutzfläche, Betriebskostenschlüssel, Betriebskosten, Verwaltungshonorar, Betriebskosten-Nachzahlung/Gutschrift, Bruttomonatsmiete).
(5) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gespräches, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Je nach gewähltem Schwerpunkt hat sich das Fachgespräch auf zumindest eine der folgenden Situationen zu beziehen:
- 1. Bauträger:
- a) Anfrage von (potentiellen) Kunden
- b) Beschwerde/Reklamation von Kunden
- c) Beratung von Kaufinteressenten (zB Sonderwünsche)
- 2. Makler:
- a) Anfrage von (potentiellen) Kunden
- b) Beschwerde/Reklamation von Kunden
- c) Besichtigung mit Miet-/Pacht- oder Kaufinteressenten
- 3. Verwalter:
- a) Anfrage von (potentiellen) Kunden
- b) Beschwerde/Reklamation von Kunden
- c) Schadensmeldung von Mietern/Eigentümern
Schlagworte
Übergabeprotokoll, Pachtanbot, Pachtinteresse
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233424
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