Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel
§ 14.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
- 1. im Bereich Vertrieb und Marketing
- a) eine Retoure oder Remissionen zu bearbeiten.
- b) ein Angebot zu kalkulieren.
- c) ein Schriftstück (zB Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu erstellen.
- d) eine Reklamation gemäß den rechtlichen Vorgaben zu bearbeiten.
- e) ein betriebliches Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Presseaussendungen) zu gestalten.
- 2. im Bereich Beschaffung
- a) eine Anfrage zu tätigen.
- b) Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu treffen.
- c) eine Bestellung durchzuführen.
- d) eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
- e) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
- f) Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.
- g) eine Remission zu bearbeiten.
- 3. im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
- a) eine Zahlung vorzubereiten.
- b) die Offene-Posten-Liste zu verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen zu setzen.
- c) einfache Kennzahlen zu ermitteln.
- d) eine Statistik aufzubereiten.
(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
- 1. Gespräch mit (potentiellen) Kunden (zB Beratung, Anfrage, Angebot, Lieferung, Reklamation)
- 2. Gespräch mit Lieferanten (zB Anfrage, Bestellung, Lieferung, Reklamation)
Schlagworte
Buchwirtschaft, Buchhandel
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233413
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