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§ 14 Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2022

Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel

§ 14.

(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat

  1. 1. im Bereich Vertrieb und Marketing
  1. a) eine Retoure oder Remissionen zu bearbeiten.
  2. b) ein Angebot zu kalkulieren.
  3. c) ein Schriftstück (zB Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu erstellen.
  4. d) eine Reklamation gemäß den rechtlichen Vorgaben zu bearbeiten.
  5. e) ein betriebliches Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Presseaussendungen) zu gestalten.
  1. 2. im Bereich Beschaffung
  1. a) eine Anfrage zu tätigen.
  2. b) Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu treffen.
  3. c) eine Bestellung durchzuführen.
  4. d) eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
  5. e) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
  6. f) Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.
  7. g) eine Remission zu bearbeiten.
  1. 3. im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
  1. a) eine Zahlung vorzubereiten.
  2. b) die Offene-Posten-Liste zu verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen zu setzen.
  3. c) einfache Kennzahlen zu ermitteln.
  4. d) eine Statistik aufzubereiten.

(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:

  1. 1. Gespräch mit (potentiellen) Kunden (zB Beratung, Anfrage, Angebot, Lieferung, Reklamation)
  2. 2. Gespräch mit Lieferanten (zB Anfrage, Bestellung, Lieferung, Reklamation)

Schlagworte

Buchwirtschaft, Buchhandel

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2021

Gesetzesnummer

20011537

Dokumentnummer

NOR40233413

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