Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin
§ 11.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
- 1. im Bereich Facility-Management
- a) eine Überprüfung von betrieblichen Funktions- und Wohnbereichen durchzuführen.
- b) einen Reinigungsplan zu erstellen.
- c) eine Personalschulung zu konzipieren und entsprechende Unterlagen vorzubereiten.
- d) einen Personaleinsatz- bzw. Personaldienstplan zu erstellen.
- 2. im Bereich Gestaltung betrieblicher Wohn- und Funktionsbereiche
- a) eine Aufgabe im Rahmen der Veranstaltungskonzeption zu bearbeiten (zB Function-Sheet).
- 3. im Bereich Beschaffung
- a) Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu treffen.
- b) eine Bestellung durchzuführen.
- c) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen bzw. Leistungen zu ergreifen.
- 4. im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
- a) eine Zahlung vorzubereiten.
- b) einfache Kennzahlen zu ermitteln.
- c) Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß zu erfassen und den Kassastand zu überprüfen.
- d) eine Statistik aufzubereiten.
(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
- 1. Gespräch mit Lieferanten (zB Anfrage, Bestellung, Lieferung, Reklamation)
- 2. Gespräch mit einer Person aus dem Betrieb bzw. betrieblichen Umfeld (zB Aufgaben im Reinigungs- und Hygienemanagement, Sicherheit, Personalplanung und -entwicklung, Gestaltung betrieblicher Wohn- und Funktionsbereiche)
Schlagworte
Zahlungsausgang, Personalentwicklung, Funktionsbereich, Personaleinsatzplan, Wohnbereich, Reinigungsmanagement
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233410
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