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§ 3 Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2021

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1. Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann

  1. 1.1.1. sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. 1.1.2. die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. 1.1.3. die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. 1.1.4. die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. 1.1.5. die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2. Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

  1. 1.2.1. das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. 1.2.2. das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. 1.2.3. die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. 1.2.4. Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften).
  1. 1.2.5. die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären.

1.3. Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

  1. 1.3.1. einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. 1.3.2. die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4. Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann

  1. 1.4.1. den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. 1.4.2. Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. 1.4.3. die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5. Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann

  1. 1.5.1. auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. 1.5.2. Arbeitsgrundsätze, wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit, einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. 1.5.3. sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben).
  1. 1.5.4. die Abrechnung zu seinem/ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  1. 1.5.5 einen grundlegenden Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG geben.

1.6. Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann

  1. 1.6.1. seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. 1.6.2. den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. 1.6.3. sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. 1.6.4. Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. 1.6.5. in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. 1.6.6. sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. 1.6.7. in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. 1.6.8. die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. 1.6.9. Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. 1.6.10. die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.
  1. 1.6.11. Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.

1.7. Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann

  1. 1.7.1. mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten sowie kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
  1. 1.7.2. berufsadäquat, auch mit einfachen englischen Fachausdrücken kommunizieren und dabei kulturelle sowie branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
  1. 1.7.3. seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.

1.8. Kundenorientiertes Agieren

(Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Er/Sie kann

  1. 1.8.1. erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. 1.8.2. die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. 1.8.3. mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

1.9. Prozessmanagement/Geschäftsprozesse

Er/Sie kann

  1. 1.9.1. den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären.
  1. 1.9.2. einen Überblick über unterstützende betriebliche Abläufe (zB Personal, Marketing) geben.
  1. 1.9.3. bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken.
  1. 1.9.4. den Zusammenhang von Unternehmensstruktur und betrieblichen Abläufen erklären.
  1. 1.9.5. die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferanten, Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.

1.10. Betriebliches Projektmanagement

Er/Sie kann

  1. 1.10.1. die Grundlagen des innerbetrieblichen Projektmanagements beschreiben (zB Anforderungen, Ziele).
  1. 1.10.2. die der Ausbildung entsprechenden Projekte selbstständig umsetzen.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1. Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann

  1. 2.1.1. betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen (zB in Hinblick auf interne bzw. externe Audits).
  1. 2.1.2. an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2.1.3. die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2.1.4. die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann

  1. 2.2.1. Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2.2.2. rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2.2.3. Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2.2.4. berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2.2.5. sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2.2.6. bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2.2.7. die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3. Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann

  1. 2.3.1. die Bedeutung des Umweltschutzes, des Recyclings und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2.3.2. die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2.3.3. energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1. Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann

  1. 3.1.1. die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3.1.2. Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3.1.3. Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3.1.4. Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3.1.5. Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2. Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann

  1. 3.2.1. betriebliche Software zur Auftragsabwicklung und weitere digitale Anwendungen (zB Maschinensoftware) kompetent verwenden.
  1. 3.2.2. Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben abfragen und editieren.
  1. 3.2.3. mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3.2.4. Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3.2.5. Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3. Digitale Kommunikation

Er/Sie kann

  1. 3.3.1. ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3.3.2. eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3.3.3. verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren
  1. 3.3.4. kennt betriebliche und persönliche Schutzmaßnahmen vor belastenden oder kriminellen Inhalten und hält diese ein.

3.4. Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann

  1. 3.4.1. die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3.4.2. Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
 

(6) Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Arbeiten im Bereich der Verpackungstechnik

4.1. Grundlagen

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4.1.1. die relevanten Bestimmungen im Bereich der Verpackungstechnik (facheinschlägige Normen, Richtlinien, Bearbeitungshinweise, Verarbeitungshinweise usw.) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.

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  1. 4.1.2. wichtige branchenspezifische Arten und Typen von Packmitteln erkennen und fachgerecht benennen (Verpackungscodes nutzen usw.).

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  1. 4.1.3. gebräuchliche Verpackungssysteme (zB FEFCO, ECMA) anhand ihrer Bezeichnungen unterscheiden.

 

 

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4.2. Packmittel-Entwicklung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

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3

4

  1. 4.2.1. Packmittelmuster entwerfen und zeichnen.

 

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  1. 4.2.2. Packmittelmuster händisch anfertigen.

 

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  1. 4.2.3. beim Konstruieren und Herstellen einfacher Packmittel mittels CAD/CAM mitwirken (zB konstruieren einfacher Teile unter Aufsicht).

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  1. 4.2.4. einfache Packmittel mithilfe berufsspezifischer Konstruktionssoftware (CAD) konstruieren.

 

 

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  1. 4.2.5. einfache Packmittel über einen Plotter herstellen (CAM).

 

 

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  1. 4.2.6. das Zusammenwirken des CAD mit der Druckvorstufe erklären.

 

 

 

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  1. 4.2.7. entwickelte Packmittelmuster mit der Druckvorstufe abstimmen.

 

 

 

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4.3. Produktionsmanagement, Prozesssteuerung und Arbeitsvorbereitung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4.3.1. den Prozess der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion darstellen.

 

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  1. 4.3.2. bei der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion mitwirken, zB Stanz- und Klebemaschinenbelegung.

 

 

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  1. 4.3.3. die Grundlagen des betrieblichen Produktionsmanagements darstellen, wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung, Personalplanung.

 

 

 

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  1. 4.3.4. beim betrieblichen Produktionsmanagement mitarbeiten.

 

 

 

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  1. 4.3.5. branchenspezifische Prozesse überwachen und steuern.

 

 

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  1. 4.3.6. Prozessoptimierungen erkennen und umsetzen.

 

 

 

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4.4. Druckvorstufe und Druck

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4.4.1. die Grundlagen des Hoch-, Flach-, Tief-, Digital- und Siebdruckes, ihre Eigenschaften und zugehörigen Maschinen erklären.

 

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  1. 4.4.2. die im Lehrbetrieb angewendeten Druckverfahren erklären, deren Eigenschaften (zB Einsatzgebiete, Grenzen) darstellen und zugehörige Maschinen erklären.

 

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  1. 4.4.3. den grundlegenden Prozess der branchenspezifischen Druckvorstufe und der Druckformenherstellung erklären.

 

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4.5. Packmittelherstellung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4.5.1. Informationen, die zur Durchführung von Arbeiten benötigt werden, aus technischen Unterlagen wie zB Montageanleitungen, Handbüchern, Wartungsanleitungen ermitteln.

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  1. 4.5.2. branchenspezifische Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach erfolgter Sicherheitsunterweisung unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen handhaben.

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  1. 4.5.3. Packhilfsmittel und Packstoffe (Papier, Karton, Wellpappe, Verbundstoffe, Kunststoffe usw.) erkennen und auswählen und ihre Herstellung, Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagerung darstellen.

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  1. 4.5.4. grundlegende Verfahren der Kunststoffverarbeitung in Bereich der Packmittelherstellung darstellen.

 

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  1. 4.5.5. beim Anwenden von produktspezifischen Verfahrensschritten zur Packmittelherstellung wie zB Einteilen, Messen, Drucken, Ritzen, Rillen, Nuten, Biegen, Falzen, Falten, Stanzen, Schlitzen, Perforieren, Schneiden, Prägen, Pressen, Verbinden, Kaschieren, Konfektionieren, Tiefziehen sowie Zurichten mitwirken.

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  1. 4.5.6. produktspezifische Verfahrensschritte zur Packmittelherstellung wie zB Einteilen, Messen, Drucken, Ritzen, Rillen, Nuten, Biegen, Falzen, Falten, Stanzen, Schlitzen, Perforieren, Schneiden, Prägen, Pressen, Verbinden, Kaschieren, Konfektionieren, Tiefziehen sowie Zurichten durchführen.

 

 

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  1. 4.5.7. einen Überblick über branchenspezifische Verfahren der maschinellen Packmittelherstellung geben und zugehörige Maschinen bzw. Apparate wie zB Druck-, Klebe-, Stanzmaschinen und ihre Funktionsweise darstellen.

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  1. 4.5.8. verschiedene Arbeitsschritte im Rahmen der Einrichtung, Bedienung und Überwachung von betriebsspezifischen Maschinen bzw. Apparaten zur Packmittelherstellung durchführen.

 

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  1. 4.5.9. betriebsspezifisch die Maschinen bzw. Apparate zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen einrichten, bedienen und überwachen.

 

 

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  1. 4.5.10. bei der Veredelung von Packstoffen und Packmitteln mitwirken.

 

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  1. 4.5.11. den Abpackprozess mit samt den wichtigsten Abpackvorgängen wie zB Aufrichten, Füllen, Verschließen, Formen, Einschlagen und Einwickeln darstellen.

 

 

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  1. 4.5.12. die Herstellung der Stanz- und Ausbrechwerkzeuge erklären.

 

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  1. 4.5.13. einfache Reparaturen an betriebsspezifischen Stanz- und Ausbrechwerkzeugen durchführen.

 

 

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  1. 4.5.14. Störungsursachen durch systematische Fehlersuche erkennen.

 

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  1. 4.5.15. Störungen an den im Betrieb verwendeten Maschinen bzw. Apparaten der Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen beheben.

 

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  1. 4.5.16. betriebsspezifische Mess- und Prüfmittel fachgerecht verwenden und aus den ermittelten Ergebnissen Rückschüsse ziehen.

 

 

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4.6. Wartung und Instandhaltung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4.6.1. Informationen, die zur Durchführung von Arbeiten benötigt werden, aus Skizzen, Werkzeichnungen und Schaltplänen ermitteln und auf Vollständigkeit beurteilen sowie bei Unklarheiten entsprechende Maßnahmen einleiten.

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  1. 4.6.2. einfache Skizzen, Werkzeichnungen und Schaltpläne erstellen.

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  1. 4.6.3. Werk- und Hilfsstoffe des Metallbereiches erkennen und ihre Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten darstellen.

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  1. 4.6.4. verschiedene Werkstoffe (zB Metall, Kunststoff) von Hand sowie unter Verwendung von Maschinen und Geräten unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften bearbeiten zB durch Drehen oder Fräsen.

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  1. 4.6.5. facheinschlägige Verbindungen mit unterschiedlichen Methoden herstellen wie zB durch Löten, Kleben oder Schweißen.

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  1. 4.6.6. die Notwendigkeit des Oberflächenschutzes darstellen und bei Bedarf Oberflächen vor Korrosion schützen (zB durch Öle, Lacke).

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  1. 4.6.7. grundlegende mechanische, elektrotechnische, pneumatische und hydraulische Elemente in berufsspezifischen Maschinen bzw. Apparaten erkennen und ihre Funktion darstellen.

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  1. 4.6.8. verschiedene Maschinenelemente wie zB Verbindungselemente, Dichtungen oder Führungselemente fachgerecht verwenden.

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  1. 4.6.9. einfache Ersatzteile anfertigen.

 

 

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  1. 4.6.10. den Einsatzbereich der wichtigsten Mess- und Prüfgeräte erklären.

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  1. 4.6.11. betriebsspezifische Mess- und Prüfgeräte fachgerecht verwenden und aus den ermittelten Messergebnissen Rückschlüsse ziehen.

 

 

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  1. 4.6.12. bei der vorbeugenden Wartung (Wartungspläne), Pflege und Instandhaltung von branchenspezifischen Maschinen bzw. Apparaten zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen mitwirken.

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  1. 4.6.13. Schmiermittel für Produktionsmaschinen zweckmäßig einsetzen.

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  1. 4.6.14. einfache Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten durchführen.

 

 

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  1. 4.6.15. grundlegende Funktionen der mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeltechnik sowie von freiprogrammierbaren Steuerungen erklären.

 

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  1. 4.6.16. einfache freiprogrammierbare Steuerungen bedienen und programmieren.

 

 

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4.7. Qualitätskontrolle und Dokumentation

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4.7.1. Qualitätskontrollen und -prüfungen an betriebsspezifischen Produkten durchführen.

 

 

 

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  1. 4.7.2. Betriebsdaten erfassen.

 

 

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  1. 4.7.3. Arbeitsergebnisse protokollieren und auswerten.

 

 

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(7) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Schlagworte

Arbeitsmethode, Qualitätsprüfung, Betriebsmittel, Sturzgefahr, Arbeitsschutzvorgabe, Stanzmaschinenbelegung, Terminplanung, Hochdruck, Flachdruck, Tiefdruck, Digitaldruck, Druckmaschine, Klebemaschine, Messmittel, Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Messgerät, Wartungsarbeit, Pflegearbeit, Steuertechnik

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Gesetzesnummer

20011534

Dokumentnummer

NOR40233369

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