Berufsprofil
§ 2.
(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin über folgende berufliche Kompetenzen:
(2) Fachlicher Kompetenzbereich: Arbeiten im Bereich der Verpackungstechnik
- Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin hat Verständnis für Prozesse der Packmittelherstellung und unterstützt bei der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion. Er/sie entwirft Packmittelmuster und fertigt sie zur Anschauung. Mithilfe berufsspezifischer Konstruktionssoftware (CAD) konstruiert er/sie Packmittel und stellt sie über einen Plotter her (CAM). Entwickelte Packmittelmuster stimmt er/sie mit der Druckvorstufe ab. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin führt branchenspezifische Verfahrensschritte zur Packmittelherstellung und Veredelung von Packmitteln durch wie zB Drucken, Ritzen, Falzen und Prägen. Dazu bedient er/sie branchenspezifische Maschinen bzw. Apparate wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen.
- Im Bereich der Wartung und Instandhaltung führt er/sie verschiedene Arbeiten durch, fertigt Ersatzteile an und führt Reparaturen an Stanz- und Ausbrechwerkzeugen durch. Er/sie erkennt Störungsursachen durch systematische Fehlersuche und behebt Störungen.
- Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin führt Qualitätskontrollen und -prüfungen an betriebsspezifischen Produkten durch und dokumentiert Betriebsdaten und Arbeitsergebnisse. Er/Sie unterstützt beim betrieblichen Produktionsmanagement und überwacht und steuert branchenspezifische Prozesse bei der Herstellung von Packmitteln. Außerdem erkennt er/sie Prozessoptimierungen und setzt sie um.
(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
- Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
- 1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
- Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship/unternehmerisches Denken. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch mit einfachen englischen Fachausdrücken und agiert kundenorientiert.
- 2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
- Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen, Verletzungen oder persönlichen Übergriffen (insbesondere sexuelle Belästigung, Gewalt, Mobbing) situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin nachhaltig und ressourcenschonend.
- 3. Digitales Arbeiten
- Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).
Schlagworte
Qualitätsprüfungen, Druckmaschine, Klebemaschine, Stanzwerkzeug, Aufbauorganisation
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021
Gesetzesnummer
20011534
Dokumentnummer
NOR40233368
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