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§ 1 Abstimmungsspendegesetz 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.12.2020

§ 1.

Der Bund gewährt aus Anlass der 100. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für den Verbleib bei der Republik Österreich entschieden hat, in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt vier Millionen Euro zur Förderung der slowenischsprachigen Bevölkerung und zur Unterstützung von Projekten, die dem harmonischen Zusammenleben sowie der kulturellen Vielfalt und der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung in den Gemeinden dienen.

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2020

Gesetzesnummer

20011402

Dokumentnummer

NOR40228695

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