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§ 12 IntV 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

3. Teil

Interventionen in einer bestehenden Expositionssituation Referenzwerte

§ 12.

Der Referenzwert für die Exposition von Personen in einer bestehenden Expositionssituation beträgt

  1. 1. nach einem radiologischen Notfall 20 Millisievert effektive Dosis pro Jahr;
  2. 2. aufgrund von kontaminierten Waren oder radioaktiven Altlasten ein Millisievert effektive Dosis pro Jahr.

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020

Gesetzesnummer

20011252

Dokumentnummer

NOR40225666

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