§ 0
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016
Kurztitel
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
30.05.2020
Index
27/01 Rechtsanwälte
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2016
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 19/2020, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2020
Gesetzesnummer
20011185
Dokumentnummer
NOR40223530
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