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Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.4.2020

§ 0

Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen

Kurztitel

Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 143/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.04.2020

Index

31/04 Bundesbeteiligungen

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditäts-schwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind

StF: BGBl. II Nr. 143/2020

Änderung

BGBl. II Nr. 267/2020

BGBl. II Nr. 618/2020

BGBl. II Nr. 313/2021

BGBl. II Nr. 584/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes, BGBl. I Nr. 51/2014, zuletzt geändert durch das 3. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 23/2020, wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2021

Gesetzesnummer

20011118

Dokumentnummer

NOR40222567

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