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§ 1 Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.12.2019

§ 1.

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht wurden von der Evangelischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. 1. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht in der Volksschule und in Sonderschulen (Grundschule)

Anlage 1

  1. 2. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht in der Mittelschule, Sonderschule (ab der 5. Schulstufe) und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule

Anlage 2

  1. 3. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule einschließlich deren Sonderformen

Anlage 3

  1. 4. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik), einschließlich deren Sonderformen sowie an der Polytechnischen Schule und an Berufsschulen

Anlage 4

  1. 5. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe sowie an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik einschließlich deren Sonderformen

Anlage 5

  

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2019

Gesetzesnummer

20010867

Dokumentnummer

NOR40219796

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