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Anlage 5 Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2020

zum Inkrafttreten vgl. § 2 Z 5

Anlage 5

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe sowie an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik einschließlich deren Sonderformen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz, sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten, beruflichen und schulischen Leben anbieten.

Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und berufsethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.

Religiöser Kompetenzerwerb schließt an das Verständnis von Kompetenzorientierung in der beruflichen Bildung. Darüber hinaus gehört religiöser Kompetenzerwerb explizit zum angestrebten Bildungsziel und zum Berufsbild der Elementarpädagogik.

Kompetenzmodell

Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:

  1. Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)
  2. Verstehen und deuten (Kognition)
  3. Gestalten und handeln (Performanz)
  4. Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)
  5. Teilhaben und entscheiden (Partizipation)

Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenz-dimensionen von Religion zurück:

  1. Menschen und ihre Lebensorientierung
  2. Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
  3. Religion in Gesellschaft und Kultur
  4. Religiöse und weltanschauliche Vielfalt

Grundkompetenzen

Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgenden Kompetenzen führen:

  1. Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen
  2. Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten
  3. Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen
  4. Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten
  5. Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/ Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren
  6. Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln

Didaktische Grundsätze

  1. 1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.
  2. 2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
  3. 3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.
  4. 4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrerinnen und Lehrer werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.
  5. 5. Die Schülerinnen und Schüler haben es in ihrer praktischen Ausbildung nicht nur mit ihrem eigenen Entwicklungsprozess zu tun, sondern auch mit dem der Kinder. Der evangelische Religionsunterricht bietet deshalb auch religionspädagogische Inhalte, die in der praktischen Arbeit umgesetzt werden können, und die Schülerinnen und Schüler für die Arbeit mit Kindern vorbereiten.

Zentrales fachliches Konzept

Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen, ethischen und beruflichen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.

Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe

Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.

Anwendungsbereiche

In Verantwortung der Lehrkräfte liegt es, die Ausbildungsschwerpunkte und die schulspezifischen Schwerpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist je nach Anzahl der vorgesehenen Schuljahre eine sinnvolle Auswahl zu treffen. Die folgenden Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.

Lehrstoff

1. Jahrgang bzw. 1. Klasse

Semester 1 und 2:

  1. Ich und meine Beziehungen
  2. Leben und Botschaft Jesu
  3. Reformation
  4. Basiswissen Bibel
  5. Weltreligionen: Islam
  6. Umgang mit Verschiedenartigkeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen
  7. Diakonie und ihre Einrichtungen für Kinder
  8. Bewahrung der Schöpfung

2. Jahrgang bzw. 2. Klasse

Semester 3:

  1. Gewalt und Gewaltfreiheit
  2. Thema „Gerechtigkeit“ in den Kinderbetreuungseinrichtungen
  3. Weltreligionen: Judentum
  4. Kirchen im Nationalsozialismus

Semester 4:

  1. Christliche Feste, Rituale und ihre Anwendung in den Kinderbetreuungseinrichtungen
  2. Protestantismus in Österreich
  3. Der Mensch in seiner Geschöpflichkeit

3. Jahrgang bzw. 3. Klasse

Semester 5:

  1. Gewissen und Gewissenskonflikte anhand von Biographien
  2. Evangelische Kirchen in Österreich
  3. Evangelische Religionspädagogik in Kinderbetreuungseinrichtungen

Semester 6:

  1. Weltreligionen: Buddhismus
  2. Thema „Sterben, Tod“ in der Elementarpädagogik
  3. Gelingende Lebensräume für Kinder
  4. Religiöse Sonderformen und ihre Gefahren für Kinder

4. Jahrgang bzw. 4. Klasse

Semester 7:

  1. Schuld, Strafe und Vergebung in Erziehungsmodellen
  2. Bioethik
  3. Kindgemäßer Zugang zur Bibel

Semester 8:

  1. Dekalog, Menschenrechte, Kinderrechte
  2. Glaube und Forschen in den Kinderbetreuungseinrichtungen
  3. Religiöse Früherziehung

5. Jahrgang bzw. 5. Klasse

Semester 9:

  1. Weltreligionen: Hinduismus
  2. Thema „Leid“ in der Elementarpädagogik
  3. Religion, Staat und Politik

Semester 10:

  1. Religionskritik
  2. Thema „Frieden“ in der Elementarpädagogik
  3. Zukunftsentwürfe, Utopien, Apokalypsen

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Selbstkompetenz, Alltagssituation, Verkündigungsauftrag, Erziehungsauftrag, Sprachfähigkeit, Lebensraum, Sozialkompetenz

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2019

Gesetzesnummer

20010867

Dokumentnummer

NOR40219802

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