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§ 4 Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Steiermark

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2020

Grünflächen und Gartenanlagen

§ 4.

(1)  Für das Reinigen (z. B. Entfernen von Abfällen), das Bewässern und für das maschinelle Mähen samt Entfernen des Grases gebühren je Quadratmeter Grünfläche 1,40 € jährlich, aufgeteilt auf zwölf Monatsbeträge.

(2)  Für das Betreuen von Bäumen und Sträuchern, Blumenbeeten usw. sowie das Entfernen von Laub und Ästen und ähnliche Arbeiten gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung eines Stundenlohnes von 12,15 € zu errechnen ist.

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2019

Gesetzesnummer

20010809

Dokumentnummer

NOR40219300

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