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Anlage A KMG 2019

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.7.2019

Anlage A

Schema A

SCHEMA FÜR VERANLAGUNGEN

KAPITEL 1

Angaben über jene, welche gemäß den §§ 7 und 22 haften

KAPITEL 2

Angaben über die Veranlagung

  1. 1. Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Ausstattung der Veranlagung,
  2. 2. die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
  3. 3. Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte,
  4. 4. Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag, Stückelung sowie Zweck des Angebotes,
  5. 5. Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form),
  6. 6. Art und Anzahl sonstiger Veranlagungsgemeinschaften des Emittenten oder sonstiger Veranlagungsgemeinschaften, die auf die Veranlagung von Einfluss sein können,
  7. 7. Angabe der Börsen, an denen die Veranlagung, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes ist, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden,
  8. 8. allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung,
  9. 9. Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
  10. 10. Angaben über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind,
  11. 11. die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (z. B. Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
  12. 12. Zeitraum für die Zeichnung,
  13. 13. etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem sie gehandelt werden kann,
  14. 14. Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform,
  15. 15. Angabe der Bewertungsgrundsätze,
  16. 16. Angabe allfälliger Belastungen,
  17. 17. nähere Bestimmungen über die Erstellung des Rechnungsabschlusses und etwaiger Rechenschaftsberichte,
  18. 18. Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes,
  19. 19. letzter Rechenschaftsbericht samt Bestätigungsvermerk,
  20. 20. Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt aller Nebenkosten,
  21. 21. Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher,
  22. 22. Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung,
  23. 23. Bedingungen und Berechnung des Ausgabepreises für Veranlagungen, die nach Schluss der Erstemission begeben werden,
  24. 24. Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhandenen Anleger und deren Bezugspreise im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens, Angaben, in welcher Form die Substanz- und Ertragszuwächse der bestehenden Anleger gegenüber den neuen Anlegern gesichert sind,
  25. 25. Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung,
  26. 26. Leistungen der Verwaltungsgesellschaft und die dafür verrechneten Kosten,
  27. 27. Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften,
  28. 28. Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall,
  29. 29. Wertpapierkennnummer (falls vorhanden).

KAPITEL 3

Angaben über den Emittenten

  1. 1. Firma und Sitz des Emittenten, Unternehmensgegenstand,
  2. 2. eine Darstellung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten,
  3. 3. Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
  4. 4. Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
  5. 5. der letzte Jahresabschluss samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e).

KAPITEL 4

Angaben über die Depotbank (falls vorhanden)

  1. 1. Firma und Sitz,
  2. 2. Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk.

KAPITEL 5

  1. 1. Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung,
  2. 2. sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 5 Abs. 1 zu bilden.

KAPITEL 6

Kontrollvermerk des Prospektkontrollors

Schlagworte

Zahlstelle, Einreichungsstelle, Anteilsrecht, Vertriebskosten, Substanzzuwachs

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2019

Gesetzesnummer

20010729

Dokumentnummer

NOR40216544

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