Berufsbild
§ 3.
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Spengler/Spenglerin wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |
1. | Der Lehrbetrieb | |||
1.1 | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | |
1.2 | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | ||
1.3 | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebes | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
2. | Aus- und Weiterbildung | |||
2.1 | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
2.2 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) | |||
2.3 | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG | |||
3. | Sicherheit und Umweltschutz | |||
3.1 | Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements | |||
3.2 | Kenntnis des Umgangs mit elektrischem Strom unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften | |||
3.3 | Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Dachsicherungssysteme) | |||
3.4 | Grundkenntnisse der Erstversorgung bei Arbeitsunfällen | Kenntnis der Erstversorgung bei Arbeitsunfällen sowie der Alarmierung im Bedarfsfall | ||
3.5 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich | |||
3.6 | Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung (Recycling) sowie über die Entsorgung des Abfalls | Kenntnis der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung (Recycling) sowie über die Entsorgung des Abfalls | Trennen und Verwerten (Recyceln) der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe sowie Entsorgendes anfallenden Abfalls | |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | |||
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw. | |||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw. | |||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw. | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw. | |||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Organisation und Arbeitsgestaltung | |||
5.1 | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | ||
5.2 | Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.) | |||
5.3 | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | Kenntnis und Anwendung von berufsspezifischer Software | ||
5.4 | Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien | – | ||
5.5 | Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme | |||
5.6 | Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft | |||
5.7 | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | ||
5.8 | – | Grundkenntnisse der Kalkulation | ||
5.9 | Grundkenntnisse des Qualitätswesens | Kenntnis und Anwendung des betriebsüblichen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation | ||
6. | Kommunikation und Dokumentation | |||
6.1 | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Lieferanten/Lieferantinnen unter Beachtung des fachgerechten Auftretens und der fachgerechten Ausdrucksweise sowie angemessener Höflichkeitsformen | |||
6.2 | – | Grundkenntnisse der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme digitaler Kommunikationsmittel | ||
6.3 | Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form) | Ausfüllen und Erstellen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form) | ||
6.4 | Grundkenntnisse der Baudokumentation (auch in digitaler Form) | Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation (auch in digitaler Form) | Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung (auch in digitaler Form) | |
7. | Spenglerarbeiten | |||
7.1 | Kenntnis der berufsspezifischen Normen, Fachregeln und Vorschriften sowie einschlägiger Richtlinien | Anwenden von berufsspezifischen Normen, Fachregeln und Vorschriften sowie einschlägigen Richtlinien | ||
7.2 | Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten | |||
7.3 | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe | |||
7.4 | Lesen von Zeichnungen, Plänen und anderen technischen Unterlagen (zB Montagedokumentationen) sowie Arbeiten mit Material- und Stücklisten | |||
7.5 | Skizzieren von Ausführungsdetails einfacher Bauteile | Zeichnen von Bauteilen und Aufmaßskizzen | ||
7.6 | – | Kenntnis des rechnergestützten Konstruieren | ||
7.7 | Kenntnis des Berechnens von Blechabwicklungen und Zuschnitten | Berechnen von Blechabwicklungen und Zuschnitten sowie Herstellen von Schablonen | ||
7.8 | Messen und Anlegen auch mit digitalen Messgeräten | |||
7.9 | Grundkenntnisse der berufsspezifischen Statik, Festigkeitslehre und Bauphysik | |||
7.10 | Grundkenntnisse über die Verwendung von berufsspezifischen elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Geräten, Maschinen und Einrichtungen | |||
7.11 | Mitarbeit beim Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen | Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen | ||
7.12 | Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Instand halten, Bedienen, Abtragen) von erforderlichen Schutz- und Fanggerüsten sowie Dachschutzblenden aller Art (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst) | – | ||
7.13 | Mitarbeiten beim Herstellen von Gerüsten (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst) unter Einhaltung der KJBG-VO | |||
7.14 | – | Arbeiten auf Gerüsten (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst) unter Einhaltung der KJBG-VO | ||
7.15 | – | Kenntnis des Aufstellens und Abbauens von zB Schrägaufzügen, Arbeitsbühnen, Hubsteiger | ||
7.16 | Grundkenntnisse der Zusammenarbeit und Abstimmung einzelner Handwerke sowie ihrer Schnittstellen auf der Baustelle | |||
7.17 | Grundkenntnisse der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich | Kenntnis der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich | ||
7.18 | Mitarbeiten beim Prüfen von Vorleistungen und Untergründen | Prüfen von Vorleistungen und Untergründen | ||
7.19 | Kenntnis der Dachsicherungssysteme wie Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme, Aufstieg- und Ausstiegleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer usw. | Durchführen von Arbeiten unter Verwendung von Steig- und Dachleitern | ||
7.20 | Kenntnis der diversen Dachformen, des Aufbaus von Dachkonstruktionen und der Deckungsart | |||
7.21 | Feststellen des Materialbedarfs sowie Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien | |||
7.22 | Herstellen von lösbaren (zB Schraub-, Bolzen-, Stiftverbindungen) und unlösbaren (wie Nieten, Kleben usw.) Verbindungen | – | ||
7.23 | Kenntnis von Lötverbindungen (Weich- und Hartlöten) |
| ||
7.24 | Herstellen von Lötverbindungen (Weichlöten) | – | ||
7.25 | Grundkenntnisse der Schweißmetallurgie sowie Kenntnis des Verhaltens von Werkstoffen bei Wärmeeinwirkung durch Schweißprozesse | – | ||
7.26 | – | Herstellen von einfachen Schweißverbindungen von Metallen und Kunststoffen (Folienschweißen) in Verbindung mit Verbundblechen, Klemmschienen usw. | ||
7.27 | Kenntnis der wichtigsten Arten des Oberflächenschutzes und der Korrosionsverhinderung | Prüfen, Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen | ||
7.28 | Manuelles Bearbeiten von Metallen (Bleche, Profile, Rohre usw.) und Kunststoffen durch Aufreißen, Zuschneiden, Abkanten, Biegen, Wulsten, Falzen, Runden, Bördeln, Schweifen usw. | – | ||
7.29 | Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung von Metall- und Blechbearbeitungsmaschinen (wie zB Abkantpresse, Biegemaschinen, Tafelscheren, Schlagscheren, Profilierer, auch rechnergestützt) | |||
7.30 | Maschinelles Bearbeiten von Metallen (Bleche, Profile, Rohre usw.) und Kunststoffen durch Zuschneiden, Abkanten, Biegen, Falzen, Runden sowie Schweifen, Bördeln, Richten, Wulsten und Spannen usw. | |||
7.31 | Kenntnis der Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser wie Rinnen, Kehlen, Dachgullys usw. | Herstellen von Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser wie Rinnen, Kehlen, Dachgullys usw. | ||
7.32 | Kenntnis der Beschichtung von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken aus Metall und Kunststoff (Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Bleche für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) | – | ||
7.33 | Mitarbeiten beim Herstellen von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken aus Metall und Kunststoff (Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Bleche für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) | Herstellen von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken aus Metall und Kunststoff (Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Bleche für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) | ||
7.34 | Kenntnis der Ausführung von Befestigungskonstruktionen (Unterkonstruktionen für Be- und Verkleidungen usw.) | Mitarbeiten beim Anfertigen und Montieren von Befestigungskonstruktionen (Unterkonstruktionen für Be- und Verkleidungen usw.) | Anfertigen und Montieren von Befestigungskonstruktionen (Unterkonstruktionen für Be- und Verkleidungen usw.) | |
7.35 | Kenntnis der Befestigungs- und Montagetechniken wie Schrauben, Dübel, Konsolen, Halter, Profile, Kleber usw. | – | ||
7.36 | – | Mitarbeiten beim Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken (wie Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Blechen für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) | Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken (wie Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Blechen für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) | |
7.37 | Kenntnis der Funktion, Anwendung und der Montage von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände (Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen) | – | ||
7.38 | – | Mitarbeiten beim Montieren von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände (Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Schneehalte- und Schneefangsysteme) sowie von Dachsicherungssystemen | Montieren von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände (Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Schneehalte- und Schneefangsysteme) sowie Mitarbeiten beim Ein- und Aufbauen von Dachsicherungssystemen | |
7.39 | Kenntnis der Funktion, Anwendung und des Einbaus von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung | – | – | |
7.40 | Mitarbeiten beim Einbauen von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung im Rahmen von Spenglerarbeiten | Einbauen von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung im Rahmen von Spenglerabeiten | ||
7.41 | – | – | Kontrolle und Prüfung der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln | |
7.42 | – | Durchführen von Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Dach- und Wandflächen | ||
Schlagworte
Betriebsform, Ausbildung, Arbeitnehmerschutzvorschrift, Alltagsgespräch, Hardware, Informationssystem, Ausmaßbestätigung, Verwendungsmöglichkeit, Materialliste, Arbeitsstelle, Schutzgerüst, Aufstiegleiter, Steigleiter, Schraubverbindung, Bolzenverbindung, Metallbearbeitungsmaschine, Anschluss, Innenentwässerung, Bekleidung, Befestigungstechnik, Einbauteil, Schneehaltesystem, Wärmedämmung, Reparaturarbeit, Wartungsarbeit, Dachfläche, Mitarbeiterin, Kunde, Kundin, Kollege, Kollegin
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019
Gesetzesnummer
20010709
Dokumentnummer
NOR40215794
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)