ARTIKEL 5
Schutz personenbezogener Daten
Bei der Durchführung dieses Protokolls schützen die Vertragsparteien vorbehaltlich des innerstaatlichen Rechts die personenbezogenen Daten natürlicher Personen unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort und berücksichtigen dabei internationale Standards zum Schutz personenbezogener Daten.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Gesetzesnummer
20010303
Dokumentnummer
NOR40207292
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