1. Teil
Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen
1. Hauptstück
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen Regelungsgegenstand
§ 1.
Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere
- 1. die Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen (Bau- oder Dienstleistungskonzessionen) durch Auftraggeber (Konzessionsvergabeverfahren),
- 2. den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Konzessionsvergabeverfahren im Sinne der Z 1, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen (2. Teil), sowie
- 3. die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der außerstaatlichen Kontrolle von Konzessionsvergabeverfahren sowie bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen (3. Teil).
Schlagworte
Baukonzession
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018
Gesetzesnummer
20010294
Dokumentnummer
NOR40206560
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