vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Steinmetz/Steinmetzin-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2018

Berufsbild

§ 3.

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Steinmetz/Steinmetzin wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

6.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

7.

Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Führen von Beratungsgesprächen, Betreuen von Kunden/innen, Behandeln von Reklamationen)

8.

Handhaben, Warten, Pflegen und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

9.

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Verarbeitungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung

10.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von konventionellen und programmierbaren Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen)

11.

Kenntnis der handels- und branchenüblichen Materialbezeichnungen und Fachausdrücke

12.

Kenntnis der Baustile unterschiedlicher Epochen

13.

Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Frost) auf Natursteine und künstliche Steine und der Maßnahmen zu ihrer Abwehr

14.

Grundkenntnisse der Gewinnung bzw. des Abbaus von Naturstein und der dabei verwendeten Abbautechniken sowie der zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen

15.

Kenntnis der Auswahl, der Eingangskontrolle, des Transportes und der Lagerung von Natursteinen und künstlichen Steinen

16.

Kenntnis der Fehler und der Fehlererkennung an Rohblöcken und Werksteinen

Erkennen von Fehlern an Rohblöcken und Werksteinen

17.

Auftragsbezogenes Auswählen und Überprüfen von Natursteinen und künstlichen Steinen

18.

Herstellen von Waagrissen sowie Vermessen, Anreißen und Aufreißen von Formen

19.

Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen usw.

20.

Erstellen von Skizzen und technischen Zeichnungen

21.

Grundkenntnisse der facheinschlägigen Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise

22.

Grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung (zB Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten

23.

Teilen von Rohblöcken durch Spalten

24.

Mitarbeiten beim Einrichten und Bedienen von Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen)

Einrichten und Bedienen (auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen) von Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen)

25.

Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen wie Herstellen von Flächen von Hand und mit handgeführten Maschinen, Schleifen und Polieren von Flächen von Hand und mit Maschinen, Herstellen ein- und mehrhäuptiger Steine, Herstellen hohler und gewölbter Flächen

Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen (zB zum Gestalten von Flächen) auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen

26.

Herstellen von Gehrungs- und Schrägschnitten

27.

Herstellen von Ausklinkungen, Aussparungen und Bohrungen

28.

Endbearbeiten von Werkstücken durch Fasen und Anarbeiten von Rundungen

29.

Kenntnis der Schriften, Ornamente und Symbole

30.

Herstellen von vertieften und erhabenen Schriften, Ornamenten und Symbolen mit verschiedenen Techniken

31.

Zeichnen von Schriften und Symbolen sowie Übertragen mit Schablonen

Färben und Vergolden von Steinschriften sowie Anbringen von Metallschriften

32.

Herstellen von eingesetzten Flächen zB durch Ausfräsen

Herstellen, Einpassen und Befestigen von Einlegeteilen

33.

Grundkenntnisse der Gewölbe, Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerke

34.

Grundkenntnisse der Herstellung von Beton (zB Mörtel, Zementarten), Kunststeinen und Terrazzo sowie über die Herstellung von Schalungen und Bewehrungen

35.

Prüfen und Vorbereiten von Untergründen sowie Herstellen von Mörtelmischungen

36.

Mitarbeiten beim Verlegen von Platten und Fliesen an Wand und Boden in unterschiedlichen Techniken und beim anschließenden Verfugen

Verlegen von Platten und Fliesen an Wand und Boden in unterschiedlichen Techniken und anschließendes Verfugen

37.

Kenntnis der Verbindungstechniken (zB Klammern, Dübel) und Verankerungstechniken sowie der Fundierungen

38.

Herstellen von Profilen durch Herstellen von Schablonen und Übertragen der Formen, Arbeiten von Falzen, Fasen und runden Profilgliedern, zusammengesetzten Profilen, um- und totlaufenden Profilen sowie Profilen an gebogenen Flächen

39.

Versetzen von Treppen, Fenster- und Türumrahmungen

40.

Prüfen und Vorbereiten (Einbauen von Dämmstoffen) von Untergründen sowie Vorbereiten von Verankerungen, Befestigungen und Verbindungen

Versetzen von Bauteilen (wie zB Wandbekleidungen) und Fassadenelementen und anschließendes Verfugen

41.

Gestalten von Denkmalen nach Kundenwünschen auch unter Verwendung der betriebsspezifischen Grafiksoftware

42.

Herstellen von Denkmalen in unterschiedlichen Gesteinsarten und Bearbeitungstechniken

43.

Versetzen von Denkmalen

44.

Grundkenntnisse über das Reinigen und Pflegen von natürlichen und künstlichen Steinen

45.

Kenntnis des Instandsetzens und Restaurierens von Bauwerken, Bauwerksteilen und Denkmalen aus Stein

46.

Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln

47.

Materialgerechtes Verpacken und Lagern der Produkte

48.

Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie ihrer Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren

Bedienen von Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren

49.

Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen

Einrichten und Absichern von Baustellen

50.

Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Instandhalten, Bedienen, Abtragen) von Gerüsten aller Art sowie Herstellen einfacher Gerüste

51.

Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen hinsichtlich der Gestaltung oder über die Pflege von Produkten

52.

Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software

53.

Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen

54.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

55.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

56.

Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

57.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

58.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

59.

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

     

Schlagworte

Betriebsform, Alltagsgespräch, Werkstoff, Verarbeitungsmöglichkeit, Sägemaschine, Gehrungsschnitt, Bogenfläche, Hebeeinrichtung, Hardware, Mitarbeiterin, Kundin, Kollegin

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018

Gesetzesnummer

20010257

Dokumentnummer

NOR40204724

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte