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§ 3 Steinmetztechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2018

Berufsbild

§ 3.

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Steinmetztechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1.

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

6.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

7.

Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Führen von Beratungs-

gesprächen, Betreuen von Kunden, Behandeln von Reklamationen)

8.

Handhaben, Warten, Pflegen und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

9.

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten,

Verarbeitungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung

10.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von konventionellen und programmierbaren Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen)

11.

Kenntnis der handels- und branchenüblichen Materialbezeichnungen und Fachausdrücke

12.

Kenntnis der Baustile unterschiedlicher Epochen

13.

Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Frost) auf Natursteine und

künstliche Steine und der Maßnahmen zu deren Abwehr

14.

Grundkenntnisse der Gewinnung bzw. des Abbaus von Naturstein und der dabei verwendeten Abbautechniken sowie der zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen

15.

Kenntnis der Auswahl, der Eingangskontrolle, des Transportes und der Lagerung von

Natursteinen und künstlichen Steinen

16.

Kenntnis der Fehler und der Fehlererkennung an Rohblöcken und Werksteinen

Erkennen von Fehlern an Rohblöcken und Werksteinen

17.

Auftragsbezogenes Auswählen und Überprüfen von Natursteinen und künstlichen Steinen

18.

Herstellen von Waagrissen sowie Vermessen, Anreißen und Aufreißen von Formen

 

19.

Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen usw.

20.

Erstellen von Skizzen und technischen Zeichnungen

21.

Grundkenntnisse der facheinschlägigen Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise

22.

Grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung (zB Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten

23.

Teilen von Rohblöcken durch Spalten

24.

Mitarbeiten beim Einrichten und Bedienen von Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen)

Einrichten und Bedienen (auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen) von Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen)

25.

Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen wie Herstellen von Flächen von Hand und mit handgeführten Maschinen, Schleifen und Polieren von Flächen von Hand und mit Maschinen, Herstellen ein- und mehrhäuptiger Steine, Herstellen hohler und gewölbter Flächen

Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen (zB zum Gestalten von Flächen) auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen

26.

Herstellen von Gehrungs- und Schrägschnitten

27.

Herstellen von Ausklinkungen, Aussparungen und Bohrungen

28.

Endbearbeiten von Werkstücken durch Fasen und

Anarbeiten von Rundungen

29.

Kenntnis der Schriften, Ornamente und Symbole

30.

Herstellen von vertieften und erhabenen Schriften, Ornamenten und Symbolen mit

verschiedenen Techniken

31.

Zeichnen von Schriften und Symbolen sowie Übertragen mit Schablonen

Färben und Vergolden von Steinschriften sowie Anbringen von Metallschriften

32.

Herstellen von eingesetzten Flächen zB durch Ausfräsen

Herstellen, Einpassen und Befestigen von Einlegeteilen

33.

Grundkenntnisse der Gewölbe, Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerke

 

34.

Grundkenntnisse der Herstellung von Beton (zB Mörtel, Zementarten), Kunststeinen und Terrazzo sowie über die Herstellung von

Schalungen und Bewehrungen

35.

Prüfen und Vorbereiten von Untergründen sowie Herstellen von Mörtelmischungen

36.

Mitarbeiten beim Verlegen von Platten und Fliesen an Wand und Boden in unterschiedlichen Techniken und beim

anschließenden

Verfugen

Verlegen von Platten und Fliesen an Wand und Boden in unterschiedlichen Techniken und anschließendes Verfugen

37.

Kenntnis der Verbindungstechniken

(zB Klammern, Dübel) und Verankerungstechniken sowie der Fundierungen

38.

Herstellen von Profilen durch Herstellen von Schablonen und Übertragen der Formen,

Arbeiten von Falzen, Fasen und runden Profilgliedern, zusammengesetzten Profilen, um- und totlaufenden Profilen sowie Profilen an gebogenen Flächen

39.

Versetzen von Treppen, Fensterumrahmungen und Türumrahmungen

40.

Prüfen und Vorbereiten (Einbauen von Dämmstoffen) von Untergründen sowie Vorbereiten von

Verankerungen,

Befestigungen und

Verbindungen

Versetzen von Bauteilen (wie zB Wandbekleidungen) und

Fassadenelementen und anschließendes Verfugen

41.

Gestalten von Denkmalen nach Kunden-wünschen auch unter Verwendung der

betriebsspezifischen Grafiksoftware

42.

Herstellen von Denkmalen in unterschiedlichen Gesteinsarten und Bearbeitungstechniken

43.

Versetzen von Denkmalen

44.

Grundkenntnisse über das Reinigen und Pflegen von natürlichen und künstlichen Steinen

Kenntnis über das Reinigen und Pflegen von natürlichen und künstlichen Steinen

45.

Kenntnis des Instandsetzens und Restaurierens von Bauwerken, Bauwerksteilen und Denkmalen aus Stein

46.

Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln

47.

Materialgerechtes Verpacken und Lagern der Produkte

48.

Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie ihrer Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren

Bedienen von Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren

49.

Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen

Einrichten und Absichern von Baustellen

50.

Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Instandhalten, Bedienen, Abtragen) von Gerüsten aller Art sowie Herstellen einfacher Gerüste

51.

––

Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen hinsichtlich der Gestaltung oder Pflege von Produkten

Beraten von

Kunden/innen hinsichtlich der Gestaltung oder Pflege von Produkten

52.

Grundkenntnisse der Garantie, Gewährleistung und des Schadenersatzes

53.

Kenntnis der neuestens Trends im betrieblichen Produktbereich

54.

Kenntnis der berufsspezifischen EDV sowie Anwenden der betriebsspezifischen EDV und von verschiedenen Informationstechniken (zB Internet, Datenbanken)

55.

Kenntnis der Möglichkeiten des Computereinsatzes bei der Gestaltung von Steinerzeugnissen

56.

Mitwirken beim rechnergestützten Erstellen und Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) und bei der Datenüberleitung

Rechnergestütztes Erstellen und Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) und Datenüberleitung

57.

Planen und Herstellen von Steinerzeugnissen nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben sowie Erstellen der dazu notwendigen Zeichnungen

58.

Erstellen von einfachen CNC-Programmen

59.

Einrichten und Bedienen von (auch rechnergestützten) Maschinen (zB Säge- und

Fräsmaschinen)

60.

Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen (zB zum

Gestalten von Flächen) unter Verwendung rechnergestützter

Maschinen

61.

Mitwirken bei Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung von Steinerzeugnissen

(zB Kalkulieren des Materialverbrauchs)

Durchführen von Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung von Steinerzeugnissen

(zB Kalkulieren des Materialverbrauchs)

62.

Auswählen und Zusammenstellen von Werkstoffen und Hilfsstoffen

63.

Kenntnis der betriebsspezifischen Kostenrechnung und Kalkulation sowie Mitarbeiten bei Kalkulationen

64.

Kenntnis der Auftragsabwicklung wie Arbeitsvorbereitung (Werkzeuge, Maschinen, Personal, Materialplanung, Baustellenorganisation), Organisieren, Durchführen und Überwachen des Auftrages (Qualität, Termine) sowie

Koordination mit anderen Gewerken

Mitwirken bei der Auftragsabwicklung wie Arbeits-vorbereitung, beim Organisieren, Durchführen und Über-wachen des Auftrages sowie bei der

Koordination mit

anderen Gewerken

65.

Kenntnis der Grundprinzipien der Denkmalpflege

66.

Kenntnis der Arten der Werksteinverwitterung inklusive Schadensbilder sowie Erstellen von Schadenskartierungen

67.

Mitwirken beim Restaurieren, Renovieren, Konservieren von historischen Naturwerkstein-Objekten sowie bei der Dokumentation dieser Arbeiten

68.

Kenntnis der Anwendung von Reinigungs-, Gesteinsfestigungs-, Hydrophobierungsverfahren usw. und deren Auswirkung auf den Werkstein

Mitarbeiten beim

Anwenden von

Reinigungs-, Gesteinsfestigungs-, Hydrophobierungsverfahren usw.

69.

Herstellen von Vierungen, Antragungen bzw. Ergänzungen

70.

Grundkenntnisse über die Verwendung von organischen Bindemitteln (wie Polyesterkitte, Epoxidharze, Acrylharze)

71.

Grundkenntnisse über Vervielfältigungsmöglichkeiten (wie Abgüsse, CNC-gestützt usw.) von natürlichen und künstlichen Werksteinen bzw. Werkteilen in der Restaurierung

72.

Kenntnis der betrieblichen Logistik wie

Beschaffung, Lagerhaltung und Transport

Organisieren der

betrieblichen Logistik

73.

Anwenden von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen zur Erstellung von technischen Unterlagen wie zB Stücklisten und

Dokumentationen

74.

Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

75.

Präsentieren von Arbeitsergebnissen unter

Anwendung von Präsentationshilfen

76.

Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software

77.

Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen

78.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren

Auswirkungen

79.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige

Weiterbildungsmöglichkeiten

80.

Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

81.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

82.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

83.

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

      

Schlagworte

Betriebsform, Alltagsgespräch, Beratungsgespräch, Werkstoff, Verarbeitungsmöglichkeit, Sägemaschine, Gehrungsschnitt, Bogenfläche, Hebeeinrichtung, Reinigungsverfahren, Gesteinsfestigungsverfahren, Textverarbeitungsprogramm, Hardware, Mitarbeiterin, Kundin, Kollegin

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2018

Gesetzesnummer

20010244

Dokumentnummer

NOR40204550

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