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ARTIKEL 55 Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2018

ARTIKEL 55

Räumlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für das Gebiet, in dem der Vertrag über die Europäische Union angewandt wird, nach Maßgabe dieses Vertrages einerseits und für das Hoheitsgebiet der Philippinen andererseits.

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018

Gesetzesnummer

20010179

Dokumentnummer

NOR40201087

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