vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 41 Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2018

ARTIKEL 41

Audiovisueller Sektor, Medien und Multimedia

Die Vertragsparteien werden den Austausch, die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen ihren zuständigen Einrichtungen und Akteuren in den Bereichen Audiovisuelles, Medien und Multimedia fördern, unterstützen und erleichtern. Sie vereinbaren, einen regelmäßigen politischen Dialog in diesen Bereichen einzurichten.

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018

Gesetzesnummer

20010179

Dokumentnummer

NOR40201073

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)