ARTIKEL 38
Verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich
Um die Wirtschaft zu stärken und zu entwickeln, gleichzeitig jedoch der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, einen geeigneten Regulierungsrahmen zu entwickeln, bekennen sich die Vertragsparteien zu den Grundsätzen des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, auf die sich die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene verpflichtet haben, und verpflichten sich ihrerseits zur Einhaltung dieser Grundsätze. Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien unbeschadet der Zuständigkeiten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich verbessern, die Einziehung legitimer Steuern erleichtern und Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der genannten Grundsätze treffen.
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2017
Gesetzesnummer
20010061
Dokumentnummer
NOR40199246
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