Artikel 4
Andere Vorschriften
Die Beförderungen, für die diese Ordnung gilt, unterliegen im Übrigen den allgemeinen nationalen oder internationalen Vorschriften über die Schienenbeförderung von Gütern.
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2017
Gesetzesnummer
20010011
Dokumentnummer
NOR40198264
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