Tätigkeitsbericht der Stellen gemäß den §§ 18 Abs. 1 und 3 und 20 Abs. 1 Druckgerätegesetz
Tätigkeitsbericht der Stellen gemäß den §§ 18 Abs. 1 und 3 und 20 Abs. 1 Druckgerätegesetz
§ 2.
(1) Der Tätigkeitsbericht der Stellen gemäß den §§ 18 Abs. 1 und 3 und 20 Abs. 1 Druckgerätegesetz hat zu enthalten:
- 1. Name des Leiters und seiner Stellvertreter;
- 2. Auflistung des Personals, wobei zu unterscheiden ist nach
- a) Mitarbeitern, die für die Erfüllung der Konformitätsbewertungsaufgaben im Rahmen des Inverkehrbringens zuständig sind,
- b) Prüfpersonal gemäß Anlage I Teil 2 Z 1 Druckgerätegesetz;
- 3. aktuelles Organigramm mit Personenzuteilung;
- 4. falls zutreffend, Änderungen in der Deckungsvorsorge;
- 5. falls zutreffend, Angaben über Unterauftragnehmer und Zweigunternehmen, an die gemäß Anlage I Teil 5 Druckgerätegesetz Prüfaufgaben vergeben wurden, und Angaben betreffend die zugelassenen betriebseigenen Prüfdienste gemäß § 21 Druckgerätegesetz;
- 6. Angaben über verweigerte Bescheinigungen, verweigerte Bewertungen oder verweigerte Überwachungen von Füllstellen (§§ 33 Abs. 4 Z 1 und 49 Abs. 3 Druckgerätegesetz);
- 7. Ergebnisse interner Audits sowie gegebenenfalls Angaben über die Behebung festgestellter Mängel;
- 8. durchgeführte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen;
- 9. Tätigkeiten im Rahmen des internen und externen (zB zwischen Konformitätsbewertungsstellen) Erfahrungsaustausches und
- 10. die Tabellen A1 bis A3 gemäß Anlage 1 mit den darin geforderten Angaben.
(2) Die Tabellen A1 bis A3 sind wie inAnlage 1 zu dieser Verordnung dargestellt, elektronisch an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu übermitteln. Dabei sind, soweit vorhanden, vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Verfügung gestellte Formatvorlagen zu verwenden.
Schlagworte
Ausbildungsmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2017
Gesetzesnummer
20009995
Dokumentnummer
NOR40197919
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