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§ 15 Bibliotheks- und Museumsordnung für die Österreichische Nationalbibliothek

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.2017

2. Teil

Besonderer Teil für den Bibliotheksbereich Leitlinien für den Bibliotheksbereich

§ 15.

(1) Die ÖNB ist die Universalbibliothek für alle in Österreich erschienenen oder veröffentlichten Publikationen einschließlich der elektronischen Medien nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

(2) Kernkompetenz der ÖNB sind die bibliothekarische Erschließung und Bereitstellung von Sammlungsbeständen und der Modernen Bibliothek durch Nutzung zeitgemäßer Informationstechnologien sowie die wissenschaftliche Forschung an Hand der Sammlungsobjekte und deren Präsentation in wechselnden Ausstellungen.

(3) Die ÖNB ist Herausgeberin der Österreichischen Bibliografie.

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2017

Gesetzesnummer

20009955

Dokumentnummer

NOR40196228

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